Nach der Entscheidung in Sachen Lakebrink sind die luxemburger Finanzämter angewiesen worden Immobilienzinsen von Grenzgängern aus Deutschland anzuerkennen. Mehr unter www.steuerlux.eu
was ist denn mit bereits abgegebenen Anträgen? Ich habe meinen Antrag fristgerecht abgegeben und natürlich die Immobilienzinsen nicht angesetzt. Mittlerweiler habe ich auch den Bescheid bekommen, jedoch ist noch keine Rückzahlung geflossen? Kann ich da jetzt noch Einspruch erheben und die Zinsen nachtragen?
gruß flappes
Hallo alle zusammen.
Also nach Rücksprache mit dem Steueramt, kann man auch wenn man die Zinsen in der bereits abgegebenen Steuererklärung noch nicht geltend gemacht hat dies noch nachreichen, solange der Steuerbescheid nicht erstellt ist.
Hier aber noch eine Frage meinerseits: Was muss ich denn in der Steuererklärung unter Zeile 72 "Einheitswert" eintragen und kann jemand mir sagen, welche Summen anerkannt werden?
Die Frau vom Steueramt sagte in den ersten 5 Jahren werden 1500€ anerkannst danach entsprechend weniger...
Wo findet man solche Tabellen? Gibt es ein Beispiel was man genau im Steuerformular eintragen muss?
Vielen Dank für eure Hilfe Stryges