logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Allgemeines

Zinseinkünfte in DE Was passiert wenn über Freibetrag ?  

Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Hi, in DE hat ein jeder einen Freibetrag von gut 1600 EUR, bevor die ZAST und SOLI zuschlägt :-). Was geschieht eigentlich, wenn man Zinseinkünfte z.B. i.H.v. 2000 EUR in DE hat ? Auf die "restlichen" 400 EUR werden m.E. dann die (31,65 % (30Zast + 5,5 Soli darauf )) ans DE Finanzamt abgeführt. Da es sich aber um eine "Zinsabschlagssteuer" handelt, stellt sich mir die Frage, was nun zu tun ist ? M.E. sind die abgeführten 126,60 EUR ( 31,65 % von 400 EUR ) bei dem einen zuviel und bei dem anderen zu wenig ; Je nach Progression !? oder ? MUSS generell dann eine Steuererklärung in DE abgegeben werden, um die Differenz zu erhalten oder ggfls nachzuzahlen, wenn ansonsten keine Einkünfte in DE vorliegen ? Gelten dann nochmals zusätzliche Freibeträge in DE ( Fahrtkosten von z.B. Trier bis zur Grenze etc ) ? Kennt sich hiermit jemand aus ? PS: Nein, ICH bin nicht reich :-), aber danach gefragt worden und wusste keine Antwort ... Danke schon mal für Eure Hilfe !


Profilbild von
Hamisso
2364 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Wer in D wohnt, ist in D grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig, also mit seinem "Welteinkommen". Das ist die Grundregel, von der es lediglich in bestimmten Fällen Ausnahmen gibt. Also möchte ich doch wohl annehmen, dass im geschilderten Falle eine ESt-Erklärung in D unumgänglich ist (zumindest wenn man von der einbehaltenen Steuer was zurück erhalten möchte).


Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

und was ist mit dem Arbeitseinkommen in Luxemburg? Muss ich das auch in D versteuern? Ich dachte immer, da zählt als Grenzgänger nur das Luxemburger Steuerrecht? Wenn dem nicht so ist, dann such ich mir wohl ganz schnell ne Bleibe in Luxemburg!


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Es gibt zwischen L und D ein Abkommen zur Vermeidung von zweifacher Beteuerung. Das bezieht sich aber dan nur auf das Einkommen, das ein dt. Grenzgänger in L erzielt. Der Rest (falls vorhanden) aller Einkünfte des In D wohnenden ist in D als Einkommen zu versteuern. Dabei wird das in D nicht versuerete Einkommen dazugerechnet, um den anzuwendenden Steuersatz zu ermitteln (Progressionsvorbehalt). Wenn also das Geasamteinkommen l+d ist, dann ist lediglich d in D zu versteuern; aber mit dem Steuersatz, der auf l+d anzuwenden wäre.


Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

also hab ich das jetzt richtig verstanden, wenn ich in luxemburg arbeite, dann versteuere ich nur in luxemburg und wenn ich jetzt in d noch ein paar zinsen kriege, die aber nicht über den freibetrag hinausgehen, zahl ich in deutschland null steuern? wie sieht es eigentlich asu, wenn man, wie ich bis september in d gearbeitet hat und ab dann in lu .. muss ich dann quasi bis september die steuererklärung in d abgeben und ab oktober in luxemburg eine machen .. sprich für 2004 2 steuererklärungen? was passiert dann mit dem luxemburger einkommen für die drei monate?


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Da lohnt sich mal ein Blick auf

"Wer mitten im Jahr anfängt, dem wird zuviel abgezogen!", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=41

Kurz gesagt, passiert mit L gar nichts, wenn man nichts unternimmet, etwa einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragt.


Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

wenn ich in lu eine einkommenssteuererklärung mache .. bekomme ich wie in deutschland was zugeschickt?


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo, ja, Du bekommst aut. was zugesendet, wenn Du die erste hinter Dir hast ...:-) Schon mal recht herzlichen Dank an Alle, die mir geantwortet haben. Leider bin ich nicht ganz glücklich mit dem Ergebnis. Mir fehlt noch die abschliessende Antwort: Wenn ZAST + Soli abgeführt wurde, KANN oder MUSS "ich" dann eine Erklärung in DE abgeben !? Kann mir jemand sagen, wie ich an "Steuerperle" per Mail kontakt aufnehmen kann ? Sie scheint sich diesbezueglich sehr gut auszukennen ? Viele Gruesse und weiter so im Forum


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo Kurtis, sorry, hab die Diskussion nicht mitbekomme, da ich zur Zeit viel unterwegs bin. (Danke für das Lob :-))

Wenn Du Einkünfte in D erziehlst, auch wenn es nur ganz wenige sind, MUßT Du in D eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hierin sind dann auch die Einkünfte aus L mit anzugeben, da sie dem Progressionsvorbehalt unterliegen, d.h. sie werden zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen.

Ich denke, daß hier bei Dir (soweit die Angaben hier vollständig sind) keine Einkommensteuer anfällt, vielmehr die bezahlten Steuern zurückbezahlt werden, da Einkommensteuer erst bei mehr als (rund) 7.600 € anfallen.

Ich hoffe die Frage ist verständlich beantwortet, falls nicht, einfach nochmal melden!

Grüße SteuerPerle mail: info@steuerperle.de


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo Steuerperle,

DU bist wirklich eine Perle ! Klasse - Danke !

Gruss Kurtis