Kann mir jemand sagen wie es aussieht, wenn ich mir in Luxembourg z.B. eine Krone machen lasse? Ist hier eine Zuzahlung vorgesehen und wenn wie hoch?
Danke schon mal im Voraus.
Zahnersatz ist in Luxemburg ggü. D sehr teuer. Du kannst in etwa mit 500 € Zuschuss rechnen, die Kosten für eine Krone dürften sich so auf ca. 2000 € belaufen. Aber das sind natürlich ganz ganz grobe Zahlen. Muß der Zahnarzt ausrechnen (Kostenvoranschlag). In D liegt die Zuzahlung viel niedriger, ca. 250 € pro Zahn zahlst du selbst. Also eine klare Angelegenheit. Irgendeinen Vorteil muß der teure Kassenbeitrag in D ja auch haben.
Wenn du in D wohnst (Kein Wohnsitz in Luxemburg !!) und in L arbeitest, kannst du Dich (Formular E106 (?)) in D versichern. Dann zahlst du in L Beitrag und in D beziest du die Leistung nach D "Tarif". Du profitierst gerade beim Zahnersatz also doppelt.
Es gibt verschiedene Modelle für Zusatzversicherungen. Bei uns war mal ein Vertreter der DKV. Kosten ca. 20-25€ pro Monat (Je nach Alter, M/W und Tarif). Zuzahlungen bei Zahnersatz z.B. ca. 500 € pro Krone usw. Es gibt einen genau beschiebenen Leistungskatalog. Das Angebot klang recht Attraktiv, ob es sich rechnet, muß natürlich jeder für sich selbst wissen. Gezahlt werden z.B. je nach Tarif Krankenhaustagegeld, Brillen, Hebammenleistungen, die Eigenbeteiligung an Medikamenten usw. ...und ich bin kein Versicherungsverteter, bevor jemand fragt...
Hallo,
gilt das hier gesagte auch mit den Neuerungen im Bereich Zahnersatz durch das GKV-Modernisierungsgesetz, bzw. was wird sich dadurch aendern? Ich glaube danach wird der Zahnersatz in D ab naechstem Jahr über eine bundeseinheitliche Pflichtversicherung bezahlt. Der Arbeitnehmer zahlt durch Lohnabzug direkt an die GKV.
--- Bekommt man in Zukunft für alle Arten von Zahnersatz einen Kassenzuschuss?
Einen Kassenzuschuss erhält man für medizinisch anerkannte Versorgungsformen. Die bisherigen prozentualen Anteile der gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten beim Zahnersatz werden ab 2005 durch so genannte befundbezogene Festzuschüsse ersetzt. Maßgeblich ist nicht mehr die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern diejenige, die in der Mehrzahl der Fälle bei einem bestimmten Befund (Erkrankung) angewandt wird, das heißt es wird auf eine prothetische Regelversorgung abgestellt. Kontrolluntersuchungen oder Zahnbehandlungen wie Füllungen sind übrigens von der Neuregelung nicht betroffen.
Wie hoch sind ab 2005 die Kassenzuschüsse für Zahnersatz?
Die Höhe der befundbezogenen Festzuschüsse beträgt 50 Prozent der für die Regelversorgung notwendigen Leistungen. Die bisherigen Bonusregelungen bleiben auf jeden Fall erhalten: Wer auch weiterhin jedes Jahr zum Zahnarzt geht, bekommt weiterhin bis zu 65 Prozent der Kosten erstattet. Eine zusätzliche private Absicherung ist jedoch sinnvoll, um die entstehende Leistungslücke zu schließen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung ---
viele Gruesse