Hallo, müssen die Lohnersatzahlungen während des Mutterschaftsurlaub (die ja von der Krankenkasse kommen) bei der Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt werden? Wenn ja, gibt es da auch eine Bescheinigung über die erhaltenen Beträge bzw. die abgeführten Abgaben, analog wie die Bescheinigung vom Arbeitgeber? Möchte mich nämlich bald an die Steuerabrechnung drangeben und weiss nicht, ob ich da noch eine Bescheinigung abwarten muss. Gruß flappes
Beim Blick auf das Formular und nochmals in meinen Gewährstext, CEPL, Les salariés et leurs impôts, muss ich leider feststellen, dass ich mich geirrt habe.
Es heißt hier: Les revenus exemptés: les allocations de naisasance et familiales; les prestations en nature (méciamnets, cures, etc.) allouées par un organisme de sécurité sociale et les prestations numéraires en veru de l'assurance maladie ou accident à l'exception notamment des indemnités de maldie ou de maternité" (S. 37)
Ich habe "à l'exemption" (= mit Ausnahme von) überlesen. Das heißt Krankengeld und Mutterschaftsgeld sind gerade von der Stezuerbefreiung ausgenommen.
Für 2005 gab es einen Annexe SP für Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit, Linie 4: C. Prestations pécuniaires de maladie non comprises sub A. ou B. et indemnité de chômage
Man muss in dieer Linie jedoch aufpassen, dass man diese Beträge nicht schon unter den Gehältern A oder B enthalten hat und die Bruttobeträge nimmt.
Das wird man ohne die entsprechende Bescheinigung kaum können!