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Forum / Allgemeines

Zahlungen im Mutterschaftsurlaub und Steuern  

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flappes
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19 Jahren  ago  

Hallo, müssen die Lohnersatzahlungen während des Mutterschaftsurlaub (die ja von der Krankenkasse kommen) bei der Lohnsteuerabrechnung berücksichtigt werden? Wenn ja, gibt es da auch eine Bescheinigung über die erhaltenen Beträge bzw. die abgeführten Abgaben, analog wie die Bescheinigung vom Arbeitgeber? Möchte mich nämlich bald an die Steuerabrechnung drangeben und weiss nicht, ob ich da noch eine Bescheinigung abwarten muss. Gruß flappes


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Kindergeld sowie Kranken- oder Mutterschaftsgeld sind einkommensteuerfreie Einkünfte.

Falls dafür ein besonderer Beleg gewünscht werden sollte, kann man diesen notfalls nachreichen.


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schatz
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19 Jahren  ago  

Das ist interessant, wo trage ich in der Steuererklärung denn das Mutterschaftsgeld ein? Danke für den Tip


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Beim Blick auf das Formular und nochmals in meinen Gewährstext, CEPL, Les salariés et leurs impôts, muss ich leider feststellen, dass ich mich geirrt habe.

Es heißt hier: Les revenus exemptés: les allocations de naisasance et familiales; les prestations en nature (méciamnets, cures, etc.) allouées par un organisme de sécurité sociale et les prestations numéraires en veru de l'assurance maladie ou accident à l'exception notamment des indemnités de maldie ou de maternité" (S. 37)

Ich habe "à l'exemption" (= mit Ausnahme von) überlesen. Das heißt Krankengeld und Mutterschaftsgeld sind gerade von der Stezuerbefreiung ausgenommen.

Für 2005 gab es einen Annexe SP für Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit, Linie 4: C. Prestations pécuniaires de maladie non comprises sub A. ou B. et indemnité de chômage

Man muss in dieer Linie jedoch aufpassen, dass man diese Beträge nicht schon unter den Gehältern A oder B enthalten hat und die Bruttobeträge nimmt.

Das wird man ohne die entsprechende Bescheinigung kaum können!


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flappes
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19 Jahren  ago  

heisst: auf die Bescheinigung warten? oder mal nicht eintragen?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Hast Du denn die Bruttozahlen?


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flappes
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19 Jahren  ago  

vom Mutterschaftsurlaub? Ja, die sind auf der Bescheinigung, die jeden Monat kam drauf. Die müsste ich dann in der Summe im Formular eintragen?


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Sofia
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19 Jahren  ago  

ich hab damals eine Gesamtbescheinigung bei der Krankenkasse beantragt und in wenigen Tagen erhalten; Mutterschaftsgeld wird in der Steuerklärung genauso behandelt wie ein zweites Einkommen (anaolog Jobwechsel)


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Richtig, wie ein Lohnersatzeinkommen. Also muss man unter den Einkünften den Bruttobetrag einsetzen.

Die darauf einbehaltene Steuer wird mit der übrigen einbehaltenen Lohnsteuer zusammengerechnet.

An Flappes: Hast Du denn schon das aktuelle ESt-Erklärungsformular?


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flappes
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19 Jahren  ago  

Nein - hoffe, dass das bald kommt. Ich bekomme das normalerweise immer geschickt.