Hallo! Habe ein Verständnisproblem zur Vergütung für den 1.11.
Im Kollektivvertrag heißt es: "Für jede an einem gesetzlichen Feiertag geleistete Arbeitsstunde hat der Arbeitnehmer Anspruch auf seinen...Stundenlohn (100%), zuzüglich der Vergütung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (100%)+100%, was einen Zuschlag von 200% entspricht."
Bedeutet das jetzt, dass man insgesamt 300% ausgezahlt bekommt, bzw. seine Stunden behält und 200% Zuschlag erhält?
Danke für eine Antwort!