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Forum / Allgemeines

Zahlung für Feiertagsarbeit am 01.11.2005  

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stout
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19 Jahren  ago  

Hallo! Habe ein Verständnisproblem zur Vergütung für den 1.11.

Im Kollektivvertrag heißt es: "Für jede an einem gesetzlichen Feiertag geleistete Arbeitsstunde hat der Arbeitnehmer Anspruch auf seinen...Stundenlohn (100%), zuzüglich der Vergütung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (100%)+100%, was einen Zuschlag von 200% entspricht."

Bedeutet das jetzt, dass man insgesamt 300% ausgezahlt bekommt, bzw. seine Stunden behält und 200% Zuschlag erhält?

Danke für eine Antwort!


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dirkangela
954 Messages

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19 Jahren  ago  

Schön wärs, 100% Stundenlohn + 100% Feiertagszuschlag = 200%, mehr wird dir wohl keiner bezahlen, es sei denn es sind Überstunden, dann kommt der Zuschlag dafür natürlich noch dazu;)


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Rada
54 Messages

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19 Jahren  ago  

Im Bankentarifvertrag : Wenn's Überstunden sind: 100 % Stundenlohn 50 % Überstundenzuschlag 200 % Feiertagszuschlag 30 % Nachtzuschlag (falls zwischen 22.00 Uhr und 6 Uhr gearbeitet wurde)

Dürfte allerdings nicht in jeder Branche gleich sein. Siehe OGBL :

http://www.ogbl.lu/html_de/wer/syndikate.html


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich meine, daraus kann man vielleicht schlau werden,

Rémunération du travail presté au cours d'un jour férié légal, http://www.itm.public.lu/droit_travail/jours_feries_legaux/jfl_remuneration/index.html


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stout
14 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich falle unter den Bankentarifvertrag!

Die Frage, ob es Überstunden sind, ist dann wohl ausschlaggebend, oder?

Es wird wohl unterschiedlich gehandhabt!

Bei uns werden die 100% Stundenlohn, als mit dem normalen Monatsarbeitslohn abgegolten angesehen! Deshalb "nur" Auszahlung des 200% Feiertagszuschlages!


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Und noch Überstunden? Werden dazu noch Überstunden geleistet, kommen bei Arbeitern + 25 % und bei Angestellten + 50 % hinzu. In einem solchen Fall kann jede Überstunde durch 1,5 Freistunden entschädigt werden.

Feiertags arbeiten, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=677