SamHawkins: Maßgeblich ist das "zu versteuernde Einkommen". Damit ist Dein LU Einkommen außen vor, denn das ist in D steuerfrei gem. Doppelbesteuerungseinkommen. Die Bewilligung der WBP ist auch nicht davon abhängig, wo (oder ob überhaupt) gebaut wird. Wenn Du z.B. den Vertrag 10 Jahre laufen lässt, brauchst Du überhaupt nicht zu bauen und bekommst die Prämie trotzdem. LG, Sam
Hierzu noch ein kurzer Hinweis: Das "Du überhaupt nicht zu bauen und bekommst die Prämie trotzdem" gilt nur für Verträge von vor 2009 bzw einem Vertragsabschluss vor dem 25 Lebensjahr. Das andere ist oben hinreichend erklärt.
Siehe dazu: (Wohnungsbauprämiengesetz, zuletzt geändert durch Art. 5 des Eigenheimrentengesetzes vom 29.7.2008, BGBl I 2008, 1509).