logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Wohnungsbauhilfe aus Luxemburg  

Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

Wo kann man sich denn informieren, wie der Erwerb eines Eigenheimes in Deutschland von Luxemburger Seite staatlich gefördert wird. Da gibt's diese Staatsgarantie und noch ein paar andere Sachen, die auch für uns gelten...

Ciao, wolke7


Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

Sei mir net böse, aber die Zulagen vom Luxistaat sollten eigentlich für Immobilien hier gelten, sind ja schliesslich 50% teurer hier. Ich bin auch grad am bauen und kriege 0 Zulagen, wieso solltest du was bekommen für ne Immobilie in D ? Frag doch mal beim Eichel nach. LuxiStaatssäckel ist auch sehr bald am Ende.

Gruss Serge

PS: auf dass ich wieder beschimpft werde hier...


Profilbild von
agulia
170 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Man kann sich zumindest aus nicht vertraglich zugesicherten Sonderzahlungen (z.B. Bonus) bis zu 3.000,-- € p.a. (bei ledigen) als Zuschuß zu den Hypothekenzinsen auszahlen lassen. Diese sind dann sozialversicherungs- als auch steuerfrei. Ist doch schon mal was. An sonstigen Zuschüßen (wie z.B. die 12%ige Mehrwertsteuerrückvergütung wie bei Inländern) gibt's nichts. Es bleibt ja immer noch die Eigenheimzulage. Da sind wir Grenzgänger ja eh schon im Vorteil, da wir uns keine Einkommensgrenzen gelten. Ansonsten muß ich Serge recht geben, zweimal kassieren wäre auch des Guten zuviel.


Profilbild von
luxlex
544 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

"aus nicht vertraglich zugesicherten Sonderzahlungen (z.B. Bonus) bis zu 3.000,-- € p.a. (bei ledigen) als Zuschuß zu den Hypothekenzinsen auszahlen lassen"

Verstehe nur Bahnhof...


Profilbild von
Maacher
89 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo agulia

wo findet man hierzu weitere Informationen?

Mich wuerde interessieren: - Voraussetzungen, um die steuerfreie Zahlung zu erhalten - Was aendert sich bei Verheirateten / Kindern - Was muss man tun um dies zu erhalten / beantragen?

viele Gruesse und danke!


Profilbild von
agulia
170 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Durch sog. Gehaltsumwandlung kann der AG bis zu dieser Höhe einen Zuschuß zu den Hypothekenzinsen leisten. Diese Gehaltsumwandlung geht aber nur bei Zahlungen, die nicht arbeitsvertraglich festgelegt sind. Also nicht einfach einen Teil des normales monatlichen Gehalts 'umwandeln', sonder nur bei richtigen Sonderzahlungen wie eben Bonus u.ä. Voraussetzung ist natürlich das man auch einen Hypothekenkredit hat und dafür Zinsen zahlt! Und diese Zahlung muß auch entsprechend auf der (Gehalts-)abrechnung gekennzeichnet sein (weiss die franz. Bezeichnung nicht mehr, müßte in einer alten Abrechnung nachschauen..). Die 3.000,-- € beziehen sich auf ledige Grenzgänger. Verheiratete Steuerinländer (Luxis) konnten immer schon 6.000,-- € umwandeln (oder über ihre Steuererklärung geltend machen). Verheiratete Grenzis dagegen nicht (also nur 3.000,-- €). Jetzt lief aber irgendwas von wegen Anti-Diskriminierungsverfahren und ich habe gehört, daß diese Ungleichbehandlung aufgehoben worden sei - habe ich aber noch nicht ausprobiert da unser Bonus nicht mehr so üppig ist wie früher, d.h. ich erreiche eh nur die Obergrenze von 3.000,-- €. Diese gibt's aber auf jeden Fall cash in de Täsch... Alles klar? Wenn noch Fragen, einfach mailen.


Profilbild von
SteuerPerle
417 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

mit der Eigenheimzulage bin ich nicht deiner Meinung. Auch das lux. Einkommen zählt für die Einkommensgrenze der Eigenheimzulage dazu!


Profilbild von
agulia
170 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Das wäre dann allerdings Neu. Als ich sie beantragte (1998) und bei einem Arbeitskollegen (2001) war dem noch nicht so.


Profilbild von
luxlex
544 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Hm... ich weiss, dass man 1500 € steuerlich absetzen kann bei einer Immobilie in Luxemburg, das kann ich jedoch nicht. Wie das mit den Sonderzahlungen bei uns Beamten ist weiss ich nicht. Zählt ein 13. Monatsgehalt dazu ?


Profilbild von
bankerman
35 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Dem ist auch jetzt noch nicht so, habe EHZ im Juli 2004 beantragt und bewilligt bekommen. Ich glaube, man geht auf Gesamtbetrag der Einkünfte, und da zählt das Lux. Einkommen NICHT dazu. Das wird lediglich zur Progression bei der Berechnung des Steuersatzes der Einkommensteuer berücksichtigt.

Gruß bankerman

PS: Diese Antwort stellt natürlich keine steuerliche Beratung dar und ist nicht rechtsgültig 😉


Profilbild von
Maacher
89 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

die EHZ geht meiner Meinung nach in der neuen Version auf Gesamtbetrag der positiven Einkuenfte (vorher: Gesamtbetrag der Einkuenfte), da zaehlt so wie ich das verstehe das Einkommen als grenzgaenger immer noch nicht dazu

mir haben auch mehrere leute schon gesagt, dass es bei ihnen nicht herangezogen wurde ...

richtig finde ich es aber nicht, dass es diese - nennen wir es mal luecke - gibt, denn es ist nicht im sinne des erfinders der EHZ

aber vermutl. rechnet sich der aenderungsaufwand fuer das gesetz nicht im verhaeltnis zu den paar leuten, die die zulage trotz hoeherer einkommen erhalten

viele gruesse


Profilbild von
Hamisso
2364 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Was man in Luxemburg von der Steuer abziehen kann: http://www.assura.lu/main.php?page=33&menu=9#logement

Bei http://www.immonews.lu/ findet man unter "Info Pratiques", "Primes de l'Etat" und "T.V.A. Logement" die in L üblichen staatlichen Hilfen.


Profilbild von
rhinelander
67 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Diese Lücke gibt's übrigens auch für die Wohnungsbauprämie. Ist zwar nicht so viel, aber immerhin 🙂