Wo kann man sich denn informieren, wie der Erwerb eines Eigenheimes in Deutschland von Luxemburger Seite staatlich gefördert wird. Da gibt's diese Staatsgarantie und noch ein paar andere Sachen, die auch für uns gelten...
Ciao, wolke7
Sei mir net böse, aber die Zulagen vom Luxistaat sollten eigentlich für Immobilien hier gelten, sind ja schliesslich 50% teurer hier. Ich bin auch grad am bauen und kriege 0 Zulagen, wieso solltest du was bekommen für ne Immobilie in D ? Frag doch mal beim Eichel nach. LuxiStaatssäckel ist auch sehr bald am Ende.
Gruss Serge
PS: auf dass ich wieder beschimpft werde hier...
Man kann sich zumindest aus nicht vertraglich zugesicherten Sonderzahlungen (z.B. Bonus) bis zu 3.000,-- € p.a. (bei ledigen) als Zuschuß zu den Hypothekenzinsen auszahlen lassen. Diese sind dann sozialversicherungs- als auch steuerfrei. Ist doch schon mal was. An sonstigen Zuschüßen (wie z.B. die 12%ige Mehrwertsteuerrückvergütung wie bei Inländern) gibt's nichts. Es bleibt ja immer noch die Eigenheimzulage. Da sind wir Grenzgänger ja eh schon im Vorteil, da wir uns keine Einkommensgrenzen gelten. Ansonsten muß ich Serge recht geben, zweimal kassieren wäre auch des Guten zuviel.
Durch sog. Gehaltsumwandlung kann der AG bis zu dieser Höhe einen Zuschuß zu den Hypothekenzinsen leisten. Diese Gehaltsumwandlung geht aber nur bei Zahlungen, die nicht arbeitsvertraglich festgelegt sind. Also nicht einfach einen Teil des normales monatlichen Gehalts 'umwandeln', sonder nur bei richtigen Sonderzahlungen wie eben Bonus u.ä. Voraussetzung ist natürlich das man auch einen Hypothekenkredit hat und dafür Zinsen zahlt! Und diese Zahlung muß auch entsprechend auf der (Gehalts-)abrechnung gekennzeichnet sein (weiss die franz. Bezeichnung nicht mehr, müßte in einer alten Abrechnung nachschauen..). Die 3.000,-- € beziehen sich auf ledige Grenzgänger. Verheiratete Steuerinländer (Luxis) konnten immer schon 6.000,-- € umwandeln (oder über ihre Steuererklärung geltend machen). Verheiratete Grenzis dagegen nicht (also nur 3.000,-- €). Jetzt lief aber irgendwas von wegen Anti-Diskriminierungsverfahren und ich habe gehört, daß diese Ungleichbehandlung aufgehoben worden sei - habe ich aber noch nicht ausprobiert da unser Bonus nicht mehr so üppig ist wie früher, d.h. ich erreiche eh nur die Obergrenze von 3.000,-- €. Diese gibt's aber auf jeden Fall cash in de Täsch... Alles klar? Wenn noch Fragen, einfach mailen.
Dem ist auch jetzt noch nicht so, habe EHZ im Juli 2004 beantragt und bewilligt bekommen. Ich glaube, man geht auf Gesamtbetrag der Einkünfte, und da zählt das Lux. Einkommen NICHT dazu. Das wird lediglich zur Progression bei der Berechnung des Steuersatzes der Einkommensteuer berücksichtigt.
Gruß bankerman
PS: Diese Antwort stellt natürlich keine steuerliche Beratung dar und ist nicht rechtsgültig 😉
die EHZ geht meiner Meinung nach in der neuen Version auf Gesamtbetrag der positiven Einkuenfte (vorher: Gesamtbetrag der Einkuenfte), da zaehlt so wie ich das verstehe das Einkommen als grenzgaenger immer noch nicht dazu
mir haben auch mehrere leute schon gesagt, dass es bei ihnen nicht herangezogen wurde ...
richtig finde ich es aber nicht, dass es diese - nennen wir es mal luecke - gibt, denn es ist nicht im sinne des erfinders der EHZ
aber vermutl. rechnet sich der aenderungsaufwand fuer das gesetz nicht im verhaeltnis zu den paar leuten, die die zulage trotz hoeherer einkommen erhalten
viele gruesse
Was man in Luxemburg von der Steuer abziehen kann: http://www.assura.lu/main.php?page=33&menu=9#logement
Bei http://www.immonews.lu/ findet man unter "Info Pratiques", "Primes de l'Etat" und "T.V.A. Logement" die in L üblichen staatlichen Hilfen.