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Beide Bleifrei-Preise steigen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Wohnsitz?_Steuern?  

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LuXD
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12 Jahren  ago  

Hallo werde demnächst nach Deutschland ziehen. Habe in Luxemburg eine Festanstellung und eine Freelance-Tätigkeit in D. Meine Fragen: 1. Kann ich in Luxemburg meinen Hauptwohnsitz behalten auch wenn ich die meiste Zeit der Woche in Deutschland wohne? Die Idee ist es, 2 Wohnsitze zu haben, einen in Lux und einen in D. Wenn ich den Hauptwohnsitz in Luxemburg behalten kann, welche Dokumente aus Luxemburg brauche ich dann für Deutschland zur Anmeldung ? 2. Hängt die Besteuerung mit dem Wohnsitz zusammen oder mit der Arbeitsstelle - und zwar, wenn/ weil ich auch noch als Freelance tätig bin? Meine feste Anstellung ist in Luxemburg, wo ich die meiste Zeit arbeite. Meine Freelancetätigkeit - nicht mehr als 3 Tage im Monat - in Deutschland. Wohnen werde ich (auch/ hauptsächlich - s.h. Frage 1) in Deutschland ==> Gilt hier das Doppelbesteuerungsabkommen (wenn Wohnsitz egal und beide Jobs gleichbereichtigt)? ==> wenn das Doppelbesteuerungseinkommen gilt, werde ich dann über D oder Lux besteuert? (genauer: hat die Festanstellung Vorang vor dem Freelance? oder auch: hat die zeitintensivere Arbeit Vorrang vor der gelegentlichen Arbeit?) ==> muss ich getrennt abrechnen (etwa weil: Wohnsitz ist bedeutsam, D ist Hauptwohnsitz + Lux ist Hauptsitz, oder: nur D ist Hauptwohnsitz, Freelance ist bedeutsam: Freelance ist in D )? ==> muss ich über D abrechnen (etwa weil: Wohnsitz ist bedeutsam, D ist Hauptwohnsitz + Lux ist Hauptsitz, oder: nur D ist Hauptwohnsitz, Freelance ist bedeutsam: Freelance ist in D)? ...viele Fragen.... ....Und daher vielen Herzlichen Dank für Antworten 🙂

LuXD


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Sehr komplexes Thema, hier wirst du wahrscheinlich auch nur Antworten zu Teilbereichen bekommen

Zu 1: Grenzüberschreitend gibt es m.W die Unterscheidung zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz nicht. Zu 2: Im Prinzip, auch wieder m.W, gilt das Welteinkommensprinzip und dein Lebensmittelpunkt ohne Doppelbesteuerung wobei deine Freelancetätigkeit die Sache natürlich verkompliziert...

Ich würde Rat holen bei einem deutschen Steuerexperten, da ich glaube das Problem der Steuern wohl eher in D liegen wird.


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herbea
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12 Jahren  ago  

Ist ein ganz komplizierter Sachverhalt: Wohnsitz und damit unbeschränkt steuerpflichtig ist man in dem LAnd, wo man sich mindestens 183 Tage aufhält, der Mittelpunkt seines Lebensinteresses ist und nicht unbedingt da wo man sich anmeldet oder "vergisst" sich abzumelden. Der Wohnsitz kann auch durchaus überprüft werden, mir sind Fälle bekannt, in denen Finanzbeamte dies getan haben.

Also Wohnsitz in D heisst unbeschränkt steuerpflichtig in D, in Lux. wird dann nur der Teil des Einkommens besteuert, der auch in Lux erzielt wird, d.h. der Teil von der Festanstellung (bei der Festanstellung auch die 19 Tage REgelung der Arbeitstage ausserhalb von Lux für den lux. Arbeitgeber beachten!), der auch dann tatsächlich in Lux gearbeitet wird, alle Einkünfte müssen dann in D in der Steuererklärung angegeben werden, der Anteil an lux. Einkommen wird aber nicht noch einmal besteuert, sondern nur zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogzen, der durch das lux. Einkommen dnn höher wird. In Luxemburg kann man dann als in Deutschland Ansässiger nur dann eine Steuererklärung als GrenzgÄnger machen wenn mehr las 90% des Welteinkommens auch in Lux erzielt werden? das käme ja dann hier vermutlich nicht in Frage.

In Lux ist es im Prinzip ähnlich, wenn man den Wohnsitz in Lux hat, unterliegt man dann dort mit dem Welteinkommen der Besteuerung. Die lux. Einkünfte werden dann mit dem Steuersatz besteuert, der sich aus der Zusammenrechnung des lux. Einkommens und des Einkommens aus dem Rest der Welt ergibt.

Da hat Bus118 recht, das ganze wird kompliziert auch aus dem Gesichtspunkt der Sozialabgaben, wenn ein gewisser % Satz in D bei Wohnsitz in D erzielt wird kann es sein, dass dann auf das gesamte Einkommen in D die Sozialabgaben fällig sind.....


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info
3692 Messages

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12 Jahren  ago  

Sofern die Freelance-Tätigkeit in D 25% vom Jahreseinkommen ausmacht ist die Sache ganz einfach - Sozialabgaben und Steuern zu 100% in Deutschland.


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Fredde
361 Messages

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12 Jahren  ago  

Hier noch eine Anmerkung die wichtig ist:

Die Freelance-Tätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit und damit ja eigentlich ich in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig!

Das heist in diesem Falle gilt die 25% Regel nicht! Die gilt nur für angestellte Tätigkeiten. Du musst allerdings am Ende des Jahre dein Einkommen welches du durch diene Freelance Tätigkeit in DE erzielt hast der LUX Sozialversicherung melden und auch den entsprechenden Anteil abführen (ca. 24% für Rente, Krankenversicherung, etc.).

Die Sozialversicherungspflicht begründet sich und diesem Fall rein aus der angestellten Tätigkeit in LUX.


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LuXD
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12 Jahren  ago  

Hallo Bus118, Herbea, Info und Fredde,

herzlichen Dank für Eure Antworten. Das hat mir doch schon einiges weitergeholfen und etwas Licht in meine Lage gebracht.

Euch noch einen schönen Tag

LuXD 🙂


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LuXD
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Offline

12 Jahren  ago  

Hallo Bus118, Herbea, Info und Fredde,

herzlichen Dank für Eure Antworten. Das hat mir doch schon einiges weitergeholfen und etwas Licht in meine Lage gebracht.

Euch noch einen schönen Tag

LuXD 🙂