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Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Wohnsitz(-verlagerung?) nach Heirat  

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Mexi
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18 Jahren  ago  

Hallo,

ich wende mich mal an die grosse Gemeinschaft der D-L-Grenzgänger und hoffe, dass ich Hilfe bekomme. Über die Suche konnte ich zu dem Thema nicht das richtige finden.

Meine Freundin (Lux.) und ich (Deutscher) arbeiten beide in Lux. Derzeit wohnen wir zusammen in D., gemeldet ist sie jedoch noch in Lux, d.h. auch z.B. Autosteuern/-versicherung etc laufen über Luxemburg.

Wie verhält es sich, wenn wir heiraten und anschliessend bauen (in Deutschland)? Muss sie dann über D gemeldet werden, d. h. bedeutet die Hochzeit/der Hausbau gleichzeitig den "endgültigen" Wegzug aus Luxemburg für sie?

Oder gibt es evt. auch die Möglichkeit, dass sie weiterhin in Luxemburg gemeldet bleibt und somit einige der Vorteile des luxemburg. Wohnsitzes weiterhin in Anspruch nehmen kann (ich weiss, es ist Rosinenpickerei, aber wer probiert das nicht)?

Hat jemand hier Erfahrungen und kann mir (uns) weiterhelfen? Danke im voraus für eure Hilfe/eure Tipps.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Die Anmeldung eines Wohnsitzes ist eine bloße (vorgeschriebene) Formalie, aber genau betrachtet nur eine Erklärung, dass es so wäre (nämlich mit dem Wohnen an dieser Stelle).

Ob es sich aber tatsächlich so verhält, ist rechtlich entscheidend; und das wird an gewissen objektiven Kriterien gemessen (z.B. Aufenthaltsdauer, Nutzungsmöglichkeit der Wohnung, usw.).

Man kann sicherlich gewisse Interpretationsspielräume ausnutzen; immer aber mit dem Risiko verbunden, dass eine bestimmte Behörde (etwa wenn es um behördliche Leistungen geht) das Gesetz besonders strikt oder eng auslegt.

Zumindest haben zwei unterschiedlcihe Wohnsitze der Familie ebenso viel Nachteile wie Vorteile. Das Ganze abzuwägen traue ich mir nicht zu.


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Soweit ich weiss heißt es auf dem Standesamt bei "Pflichten", daß ein Ehepaar zusammen unter einem Dach wohnen MUSS. Daß beide dann dort auch angemeldet sind, ergibt sich dann wohl von selbst, sonst kann man diese Auflage (und die ist nun mal Gesetz), nicht erfüllen. Herzlichen Glückwunsch aber schon mal für die Verlobung, Mexi! 😉


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Da gab's in den letzten jahren ein höchstrichterliches Urteil, wonach ein Ehepaar zwei Wohnsitze steuerlich geltend machen darf, wenn dies aus beruflichen Gründen nicht anders möglich ist (nationales Recht). In Eurem Fall greift wohl EU-Recht. Am besten mal bei einem guten Rechtsanwalt und einem ebensolchen Steuerberater erkundigen.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich sehe das Problem nicht darin, dass es verboten wäre, dass die zwei Ehepartner an unerschiedlichen Wohnsitzen leben.

Sondern darin, dass man in Luxemburg angemeldet bleibt, obwohl man hauptsächlich in Deutschland beim Ehepartner bzw. im eigenen Haus lebt.

Dann könnte wohl eine Behörde kommen und anzweifeln, ob die Anmeldung zu Recht besteht bzw. nur pro forma (ähnliches Thema wie "Briefkastenfirma" oder "Sozialtourismus").


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Mexi
106 Messages

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18 Jahren  ago  

Danke für eure Antworten - hab mir das schon so oder so ähnlich gedacht.

Naja, man kann nicht nur die Vorteile im Leben haben...;-)