Diese Frage wurde ja hier schon des öfteren behandelt. Jedoch vermisse ich bis jetzt Hinweise auf die Rechtmässigkeit und eventuelle 'Strafen'?. Was, wievill und von wem kann einem rechtlich etwas 'blühen' wenn man als L-Staatsbürger in D wohnt, in L arbeitet und dort auch eine angemeldete Adresse (zb Familie) hat und sein Auto weiter unter der Grossherzoglichen Flagge bewegt? Oder ist das sogar rechtlich einwandfrei ? In B wird dieses ja ziemlich heftig verfolgt....
INFO FLASH
Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Das dürfte kein Problem sein... ich denke das ist eine rechtliche Grauzone. Als Luxemburger hast du es einfacher weil du keinen Besuch von der Polizei wegen der Aufenthaltsgenehmigung bekommst. Im Endeffekt kannst du dich auch in Deutschland anmelden, da niemend nach einer Abmeldebescheinigung fragt... Solange nichts auffällig ist interessiert es keinen.
Solange du nicht betrügst (doppelt Sozialleistungen kassieren... Zinseinkünfte nicht versteuern...) ist es nicht strafbar. Du musst dich also schon entscheiden wo du offiziell wohnst und dann auch dementsprechend handeln...
Und in Belgien ist es auch nicht so schlimm... ich habe einen Bekannten, der seit 15 Jahren in Belgien wohnt und trotzdem in Luxemburg angemeldet ist (lux. Kennzeichen...). Seine Kinder gehen sogar trotzdem in Belgien problemlos zur Schule...
Für das Melderecht ist grundsätzlich das Bundesland zuständig, das derzeit vereinheitlicht werden soll. Grundsätzlich muss man also die Wohnsitzgemeinde diesbezüglich fragen, zum Beispiel www.trier.de oder www.saarbruecken.de/
Sobald sich präzisere Fragen stellen, wird es schwierig, von Rheinland-Pfalz auf das Saarland zu verallgemeinern oder umgekehrt. Das ist eben Föderalismus! Da Trier immer noch darum kämpft, über die 100.000 Einwohner Grenze zu kommen, wird hier leicht ein jeder eingemeindet, der sich nicht dagegegen wehrt!