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Forum / Allgemeines

Wohnsitz Luxemburg  

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alex1
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19 Jahren  ago  

Ich arbeite seit 5 Jahren in einer Luxemburger Spedition und wohne in D bei Saarbrücken. Nun habe ich erfahren, dass man ab 2006 seinen 1. Wohnsitz in Luxemburg haben muss, um nicht doppelt besteuert zu werden. Wer weiß da Genaueres? Stimmt das?!


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Quatsch mit Soße, lt. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und L.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Wenn die Finanzminister Schlange stehen, edito du 24/04/2005 Doppelbesteuerung: Wie lange gilt das Abkommen zwischen Luxemburg und Deutschland? http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=879

Laut seinem Art. 28, Absatz 2 ist das Abkommen zwischen Luxemburg und Deutschland unbefristet gültig, kann aber von einem jedem Vertragspartner zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. In einem solchen Falle gilt es dann letztmalig für das entsprechende Steuerjahr.


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David1976
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19 Jahren  ago  

Das kann ja gar nicht gehen. Was sollen dann die ganzen Leute machen die im Saarland wohnen? Im Saarland MUSS man den 1. Wohnsitz anmelden. Ich wollte ja meinen 1. Wohnsitz in Luxemburg anmelden und den 2. im Saarland, UNMÖGLICH. In Rheinland-Pfalz geht das ohne Problem.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Sorry, Alex1, habe soeben erst registriert, dass Du Speditionsfahrer bist. Jetzt schwant mir wohl ein wenig, was möglicherweise Dein Problem ist!

Nicht das Doppelbesteuerungsabkommen hat sich geändert, sondern lediglich die Anwendung desselben auf LKW-Fahrer, sofern sie im EU-Ausland unterwegs sind.

In welchem Staat sind LKW-Fahrer lohnsteuerpflichtig?, edito du 21/04/2005 Grenzenlose Steuern in Europa: Neues LSt-Zirkular zu LKW-Fahrern http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=874

Das hat allerdings nichts mit dem Wohnsitz zu tun! Der Hauptpunkt bei dieser komplizierten Regelung ist ja gerade der, dass der LKW-Fahrer an seinem Arbeitsplatz seinen Lohn versteuern soll, d.h. also wo er mit dem LKW unterwegs ist.

Ich kann nicht auf Anhieb erkennen, wodurch ein Wohnsitz in L günstiger sein soll, wenn man mit dem LKW hauptsächlich in D unterwegs ist. Denn auch wer in L wohnt, muss in D Lohnsteuer entrichten, wenn er dort arbeitet.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Das letztere würde ich auch bezweifeln.

Sei's aber drum, das ist hier nicht das Problem. Denn die Besteuerung von Lohn und Gehalt richtet sich nach dem Beschäftigungsland, und nicht dem Wohnland.

Und das Einkommenssteuerrecht benötigt weder in L noch in D eine formelle Anmeldung des Wohnsitzes. Ständiger Aufenthalt genügt vollkommen. Aber, siehe oben, das ist hier in diesem Falle überhaupt nicht entscheidend.


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dirkangela
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19 Jahren  ago  

Stimmt, als LKW-Fahrer gelten ganz andere Gesetze, die oben erwähnten


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alex1
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19 Jahren  ago  

Ok, danke, ich habe die ganzen Jahre in D keine Steuern bezahlt, weil ich überwiegend im Ausland bin (Belgien, Frankreich, Luxemburg), und nur am Wochenende in Saarland bin. Nun hat man mir erzählt, ich sollte meinen Wohnsitz nach L verlegen, weil ich sonst in D auch Steuern zahlen soll. Sorry, wenn ich mich in meinem ersten Beitrag evtl. falsch ausgedrückt habe! Da ich auch verheiratet bin, würde das ja heißen, dass ich ab sofort getrennt leben würde, wenn der erste Wohnsitz in L ist?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Also wir kommen der Sache zweifellos näher, aber bloß ein bisschen!

1. ) Beschäftigungsland: Wenn D kein (oder kaum) Beschäftigungsland ist, kommt es auf die entsprechenden Abkommen der jeweiligen Beschäftigungsländer (B, F, L) an.

2.) L als Wohnland wäre vielleicht günstiger als D (käme dann auf die Abkommen von L mit F und B an).

Aber was ist dann mit der Familie?

Gemeinhin wird von der Steuerbehörde als Wohnsitz, bzw. ständiger Aufenthaltsort oder Lebensmittelpunkt die gemeinsame Wohnung der Familie (Ehepartner, Kinder) unterstellt.

Die formelle Anmeldung als Wohnsitz ist im Hinblick auf die Einkommensteuer irrelevant

(Man kennt vielleicht aus der bunten Presse das Beispiel eines Promis mit Immobilienbesitz im Ausland und entsprechender Anmeldung daselbst. Da er sich aber fast das ganze Jahr bei seiner Freundin in Hamburg sich aufhielt, bekam er ein Verfahren in D wegen Steuerhinterziehung.)

Ich zweifele daher bei der genannten Familiensituation, dass das mit der Wohnsitzverlegung von der deutschen Steuerbehörde so einfach geschluckt wird.

Wohnsitz – oder was?, edito du 26/03/2004 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=499

Wer ist nach dem Einkommenssteuergesetz "ansässig"?, edito du 02/11/2004 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=680


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Um es kurz zu machen: Den Wohnsitz nach L zu verlegen: 1. ist es unsicher, ob es überhaupt was bringt, 2. ist es ungewiss, ob das überhaupt machbar ist.

Ich würde in dieser Situation empfehlen, sich mit den Kollegen von OGBL-ACAL in Verbindung setzen. Für die ist das Problem der Steuerabrecnung nicht unbekannt. Bekanntlich halten sie jeden zweiten Sonntag Vormittag einen Stammtisch für Grenzgänger in Konz ab.