Naja - es geht darum wo der Lebensmittelpunkt liegt und dabei geht es weniger um eine Anzahl X an Tagen als um die Familienumstände und ähnliches. Daraus resultiert dann ob das mit Wohnsitz Lu und D noch einen großen Unterschied macht, denn wenn die Familie mit nach D geht es Lu der Zweitwohnsitz und der ist Steuerrechtlich nicht von hoher Bedeutung.
Dazu bitte lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptwohnsitz
Besonders dieser Auszug muss beachtet werden:
"Im Gegensatz hierzu gibt es in der Rechtsprechung zur Einkommensteuer, insbesondere zur doppelten Haushaltsführung, (auch in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6 EStG zur Pendlerpauschale) den Mittelpunkt der Lebensinteressen, kurz auch Lebensmittelpunkt, mit folgender Definition (Lohnsteuerrichtlinien 2005, dort R 42 Abs. 1 Sätze 4–8 LStR 2005.): „Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht. Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet.“"