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Forum / Allgemeines

Wohnsitz in Lux und D? Behördenkrieg?  

Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hallo,

wohne seit 2004 in Lux, habe aber weiterhin meiner 1. Wohnsitz in Deutschland, da ich auch dort weiterhin eine Wohnung unterhalte.

Nun hat sich die Stadt Lux entschieden, vor meiner Wohnung in Lux Anwohnerparken einzuführen. Um jedoch einen Anwohnerparkausweis zu erhalten brauche ich eine Meldebscheiniung (lt. Lux Amt). Da ich mich aber bisher in Lux nicht angemeldet habe, sieht es nun schwierig aus.

Kann ich in Lux meiner 2. Wohnsitz anmelden und meinen 1. Wohnsitz weiterhin in D behalten? Wie geht dies und welche Unterlagen sind hierzu notwendig? Kann ich mich vielleicht vorab bei einer Behörde tel erkundigen?

Kann ich einen "Anwohnerparkausweis" auch ohne Anmeldung erhalten? Wenn ja, wie und welche Begründung, Regelung gibt es.

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE UND SCHÖNE WOCHE


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teufel
387 Messages

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20 Jahren  ago  

1. luxemburg ist so etwas wie 1. und 2. wohnsitz unbekannt, hier gibt es nur einen wohnsitz, dh. du kannst keinen zweiten wohnsitz in lux. anmelden 2. einen anwohnerparkausweis gibt es somit auch nur mit "erstem" (und einzigem) wohnsitz

also, es hilft damit nach meinem kenntnisstand nur 1. wohnsitz in lux. anmelden (damit faellt auch der zweite wohnsitz in deutschland weg, da die deutschen davon ausgehen, dass man dann den ersten wohnsitz auch in d hat) oder eine kostenlosen parkplatz in der umgebung suchen.

aber vielleicht hat jemand eine andere (bessere) loesung?


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teufel
387 Messages

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20 Jahren  ago  

ich muss mich ein bisschen korrigieren, es ist wohl auch moeglich, einen zweitwohnsitz in deutschland anzumelden, wenn man einen ersten wohnsitz in deutschland hat. zumindest ging das bei meiner frau waehrend ihres studiums (als lux. in trier). also waere eine loesung, deinen ersten wohnsitz nach lux. zu verlegen und deinen zweiten in deutschland zu waehlen. dann duerfte auch der parkvignette nichts mehr im wege stehen.


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mikotas
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20 Jahren  ago  

hi cabrio,

ein bekannter von mir lebt seit 3 jahren im ausland (BE + ES) und hat seinen wohnsitz in DE behalten, sich aber offiziell mit hauptwohnsitz im ausland gemeldet. in LU sollte das ganze aber ähnlich geregelt sein.

innerhalb deutschland kannst du offiziell einen zweitwohnsitz anmelden, bei wegzug ins ausland geht dies jedoch nicht. wenn du nach LU verziehst, solltest du dich dort melden und in DE abmelden. wie genau das in LU funktioniert kann ich dir nicht sagen, in den beiden anderen ländern ging das einfach mit dem mietvertrag.

telef. stellungnahme seiner alten behörde in DE: eine nicht erfolgte abmeldung in DE bei wegzug ins ausland stellt eine ordnungswidrigkeit dar - es ist also an dir zu entscheiden, welchen weg du gehst. inoffizielle stellungnahme der gleichen behörde: ein grossteil der expats würde sich in DE nicht abmelden (zumal nicht, wenn abzusehen ist, dann man in 1 oder 2 jahren wieder in DE arbeiten würde). kräht also wahrscheinlich kein hahn nach...

wichtiger wäre die anmeldung in LU - in BE und auch in ES hast du richtige nachteile, wenn du keine offizielle meldebestätigung hast.

gruss

michael


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

"Wenn eine Gemeinde einen Bürger in ihr Bevölkerungsregister einträgt, dann nimmt sie dadurch lediglich die betreffende Erklärung desselben entgegen, dass er sich auf dem Gebiet der Gemeinde aufhält." http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=499

So der damals zuständige Minister in der Abgeordnetenkammer bei ener Anfrage betreffend Campingplatz Mondorf. Das deutet darauf hin, dass die Rechtslage schon innerhalb des Großherzogtums nicht einfach zu erklären ist. Es gibt verschiedene Gesetze, die den Wohnsitz unterschiedlih definieren. Und letzen Ende hilft dem armen Bürger keine amtliche Bescheinigung, denn die Behörde darf davon ausgehen, dass der Bürger die Gesetze kennt und die richtigen Angaben bei der richtigen Behörde macht. So ist jedenfall jene Ministerreplik zu vestehen!


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Stadtverwaltung Trier gibt auf ihrer Website folgende Info:

Infos zur Abmeldung

* Sie können Ihren Hauptwohnsitz persönlich, schriftlich oder per eMail abmelden. * Wir weisen darauf hin, dass wir Abmeldungen erst zwei Wochen vor dem Auszugsdatum entgegennehmen können. (techn. Gründe) * Abmeldungen ins Ausland sollen lt. Meldegesetz innerhalb von einer Woche erfolgen. (§ 13 Meldegesetz) * Wenn Sie noch einen weiteren Wohnsitz in Deutschland haben, wird dieser Wohnsitz - Hauptwohnung. Wenden Sie sich bitte an den weiteren Wohnsitz. Diese Gemeinde teilt uns den Verzug mit. * Wenn Sie sich innerhalb von Deutschland abmelden möchten, beachten Sie bitte folgende Internetseite. (Abmeldung einer Hauptwohnung - innerhalb von Deutschland) * Falls Sie weitere Fragen zur Abmeldung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter! Telefonisch unter (0651) 718-4900

http://www.trier.de/buergeramt/abmeldhawo_.htm

Daraus würde ich aber schließen,dass es nach dt. Melderecht sehr wohl möglich ist, einen Wohnsitz im Ausland wie im Inland zu unterhalten.


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Die Dt. Botschaft weiß auf ihrer Website lediglich zu berichten, dass man nach Umzug ins Großherzogtum die Anschrift im Reisepass ändern lassen soll,

http://webplaza.pt.lu/public/dtbotlux/index.html


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Habe einen Arbeitseinsatz von ca 1-2 Jahren in Luxemburg und will daher nicht meinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben (nebst der Ummeldung von Auto, etc). Habe mir aber gleichzeitig eine Wohnung in Lux-City der Nuetzlichkeit zugelegt.

Leider hat die Stadt Lux nun das Anwohnerparken eingefuehrt und der ganze "Behoerdenkrieg" beginnt....

Weiss jemand ob es eine Uebergangsloesung gibt?


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rakaethe
13 Messages

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20 Jahren  ago  

rede doch der einfachheit halber einmal mit dem trierer bürgeramt.( Oder dem deiner Zuständigkeit ). Das sind sehr nette Leute, die diese "Kleinigkeiten" auch kennen, vonwegen dem irrsinn, das man als eu-bürger scheinbar nicht sowohl die woche über in dem einen mitgliedsland wohnt und arbeitet und am wochenende in dem geburtsland wohnt und lebt. sprich, du kannst dich in luxemburg anmelden. je nach gemeinde ( es lebe die einheitlichkeit des beamtentums ) wird von dir eine abmeldung verlangt. die bekommst du auch problemlos in trier ( oder deiner heimatstadt), wenn du deinen fall schilders ( beqeumlichkeit des nicht fahrens, aber eigens auto vor der tür nur, wenn auch dort gemeldet ).

Versuch einfach das zwischenmenschliche gespräch, und sei nicht so grunddeutsch und paragrafen-gläubig. Trotz aller gesetze und kontrollen scheint es ja noch geldwäsche zu geben, sonst bräuchten wir keine compliance, also wird es doch möglich sein, sich in luxemburg und deutschland als rechtschaffender EU-Bürger zu bewegen, zu leben und auch anzumelden.


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tuttu99
3 Messages

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20 Jahren  ago  

Sudenten haben einen Sonderstatus, koennen waehrend ihrem Studium ihren Wohnsitz in Lux behalten und sich trotzdem an ihrem Studienplatz anmelden.


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schlich
10 Messages

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20 Jahren  ago  

Ein Kollege hat mir erzaehlt wie er es gemacht hat. Er hat sich in Deutschland abgemeldet, sich dann in Lux angemeldet (mit der Abmeldebestaetigung) und sich dann gleich wieder mit 2. Wohnsitz in Deutschland angemeldet.

Bei meiner Gemeinde in Luxembourg (Land) ging dies sogar ohne diese Tricks.

schlich


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Telmamina
3 Messages

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4 Jahren  ago  

Mein Freund hat dass auch so gemacht also er war schon in Luxemburg angemeldet und hat sich jetzt in DE angemeldet 


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Tuta
85 Messages

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4 Jahren  ago  

Die meisten der hier gegebenen Antworten gehen am Thema vorbei.

Man kann natürlich in mehreren Staaten gemeldet sein, ob das nun 1. 2. oder x ter Wohnsitz heißt ist völlig belanglos. Man kann aber nur einen Lebensmittelpunkt haben.

Wenn die Stadt Luxemburg für einen Anwohnerparkausweis eine Anmeldung fordert, ist das eben so (ist ja auch der Sinn einer solchen Regelung, dass nur echte Bewohner hier parken).

Eine ganz andere Frage ist, ob bei der Anmeldung in LU, eine Abmeldung in D erforderlich ist. Das ist mit der Behörde in LU zu klären.

Eine Warnung an alle, die ihre Anmeldung in D beibehalten, obwohl sie nicht mehr in D wohnen. Das kann hinsichtlich einer Steuerpflicht ziemlich ins Auge gehen.

 


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Wechslerin
89 Messages

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4 Jahren  ago  

Es geht doch hier letztendlich nur um das "Rosinen rauspicken".

 

Nach Deutschland ziehen wegen der günstigeren Immobilien aber in Luxemburg gemeldet bleiben wegen anderen Vorteilen. z.B. höheres Arbeitslosengeld bei Arbeitsplatzverlust.


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wieni
225 Messages

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4 Jahren  ago  

Das mit dem Arbeitsplatzverlust wird sich ja hoffentlich bald auf Anordnung der EU erledigen ?. Was hat man sonst noch für Vorteile? Ok, viele Luxis melden ihre Hunde anscheinend nicht in DE an...und sonst?