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Forum / Allgemeines

Wohnsitz in Lux  

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Igel
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18 Jahren  ago  

Hallo, was für Voraussetzungen muss man erfüllen um einen (2.) Wohnsitz in Lux zu bekommen? eine Wohnung/WG, Briefkasten und wie viel tage/Woche muss ich dort tatsächlich übernachten?


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich glaube nicht, dass man die Frage in der Form einfach so beantworten kann. Denn es ist nicht völlig klar, was Du unter "Wohnsitz" verstehst.

Du musst davon ausgehen, dass "Wohnsitz" immer von dem Gesetz abhängt, in welchem ggf. von "Wohnsitz" die Rede ist. Also wenn Du präzise sein willst, müsstest Du sagen, "Wohnsitz" im Sinne welchen (luxemburgischen / deutschen ) Gesetzes, oder im Sinne des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung?!

vgl. dazu Wohnsitz – oder was?, edito du 26/03/2004, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=499

Es macht wenig Sinn, hier geheimnisvolle Fragen zu stellen bzw. zu diskutieren, und den Hintergrund nicht preiszugeben. Worauf soll das Ganze denn hinaus?!

Wenn Du Wohnsitz im Sinne des Steuerrechts meinst, dann kann die Anmeldung u.U. nicht ausreichen. Es kommt dann ggf. auf die Einschätzung der konkreten Situation an, wo der Mittelpunkt des Lebens liegt usw. dazu http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html


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tosca
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18 Jahren  ago  

Du musst dir eine Adresse bei einem Luxemburger Einwohner besorgen , dich dann auf dem Gemeindeamt anmelden. Zuvor musst du dich aber auf deiner vorherigen Gemeinde abmelden weil die Gemeinden in Luxemburg einen Abmeldezettel verlangen .2 ter Wohnsitz nicht möglich .Briefkasten genügt nicht . Du brauchst gar nicht da übernachten, wenn du jemanden kennst der damit einverstanden ist um dich bei dem anzumelden hast du gar kein Problem , musst es ja nicht an die grosse Glocke hängen. Stillschweigen ist angebracht.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Eine Wohnsitzanmeldung ist wohl kein Geheimnis. In der Regel wird man zur Polizei einbestellt. Und es kann vorkommen, je nach Eindruck, den das ganze hinterlässt, dass die Nachbarschaftspolizei auch mal vorbeischaut, um zu gucken, ob die Anmeldung den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Es kann ja jeder nach Lust und Laune ausprobieren, Behörden etwas vorzumachen. Ob sich solche Spielchen überhaupt lohnen, muss jeder selbst wissen. Wenn solche Dinge auffliegen, sind die Kontrollen hinterher umso schärfer.


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18 Jahren  ago  

"2 ter Wohnsitz nicht möglich"

Widerspricht das nicht dem EU-Recht der freien Wohnsitzwahl?


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Gewiss kannst Du überall in Europa, so Du Dir das leisten willst und kannst, Wohnungen beziehen, soviel Du willst.

Du musst es jedoch im jeweiligen Falle dem nationalen Gesetzgeber überlassen, welche Rechte und Pflichten er an die tatsache des Wohnungnehmens knüpft oder daraus ableitet.

Zum Beispiel: Um nach dem Einkommensteuergesetz in Luxemburg oder in Deutschland steuerpflichtig zu sein, genügt schon der ständige Aufenthalt im Lande.

Also reicht es schon aus, längere Zeit unter der Moselbrücke zu schlafen, oder auf einem Campingplatz. Die Meldebehörde oder die Ordnungshüter hinwieder werden gewiss in diesem Falle das mit dem Wohnsitz ganz anders beurteilen.


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18 Jahren  ago  

Meine Frage bezog sich auf toscas Beitrag, Meffo, nicht auf Deinen.

Daß die Gemeinde eine Abmeldebescheinigung verlangt, da kein 2. Wohnsitz möglich, kann doch nur für inner-Lux gelten.


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teufel
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18 Jahren  ago  

Nein, als ich nach Lux. gezogen bin, hat die lux. Gemeindeverwaltung die Abmeldebescheinigung von der deutschen Gemeinde verlangt. Es ist definitiv ohne helblegale Tricks nciht moeglich, einen zweiten Wohnsitz in LU zu bekommen, es wird dort immer davon ausgegangen, dass man den lux. Wohnsitz als "ersten" bezieht.

Ausserdem kann ich die polizeilichen kontrollen nur bestaetigen, bei mir kam 2 Wochen nach der Anmeldung bei der Gemeinde der zustaendige Flic vorbei, um mit mir einen Fragenkatalog durchzugehen: Arbeitgeber, finanzielle Buerden, etc. Damit wurde dann die Carte de Sejour beantragt bzw. der antrag komplettiert.


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Interessant.

Da bin ich mir mal nicht sicher, ob sich das nicht mit EU-Recht beißt. Selbst wenn nicht: wenn der luxemburgische Wohnsitz der erste ist, kann der Wohnsitz in Deutschland dann doch der zweite sein. Oder?


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Das hat wenig mit EU-Recht zu tun.

1. oder 2. Wohnsitz ist erst einmal Frage des deustchen (oder luxemburgischen) Melderechts.

Und wenn es um den Wohnsitz im Sinne des Steuerrechts geht, dann ist es neben dem nationalen Steuerrecht eine Frage des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Das EU-Recht bzgl. der Freizügigkeit der Arbeitnehmer betrifft lediglich das recht eines EU-Bürgers, sich überall in der EU aufzuhalten und eine Beschäftigung aufzunehmen. Und aus dem einheitlichen Binnenmarkt: dass ein im EU-Ausland Beschäftigter nicht aus ungerechtfertigten Gründen gegenüber den im Inland Beschäftigten gesetzlich benachteiligt werden soll.


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Smurf
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18 Jahren  ago  

Um in Deutschland einen Zweitwohnsitz haben zu können, muss man auch in Deutschland einen Erstwohnsitz haben.

Bei der Anmeldung in Lux. wird tatsächlich eine Abmeldebestätigung aus D verlangt.

Nachdem Du Dich in Lux. angemeldet hast (mit Deiner Abmeldebestätigung), kannst Du Dich aber auch gleich wieder in D anmelden. So viel ich weiß verlangen die keine Abmeldebestätigung aus dem Ausland mehr. Bei meiner Gemeinde hätte ich mich rein theoretisch abmelden können - um die Bestätigung zu bekommen - und direkt wieder anmelden. Damit hättest Du die Bestätigung und auch gleichzeitig wieder/immer noch einen Wohnsitz in D. Da die Behörden - so hab ich das mal verstanden - von einer nochmaligen in D nichts mitbekommen, spricht also nichts gegen diese Vorgehensweise. Oder lieg ich da falsch?

Nochmal konkret zu Deiner Frage: Solltest Du es so machen, wie ich es beschrieben hab, hättest Du zwei Hauptwohnsitze.


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Mobile
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18 Jahren  ago  

Ich kenne zwei unserer Mitarbeiter, die ohne Abmeldebescheinigung aus D einen Wohnsitz in L bekommen haben, mit der auf 5 Jahre laufenden Bescheinigung(Karte). EU Recht steht über nationalem Recht, auch wenn der ein oder andere Beamte das in Luxemburg nicht unbedingt wahrhaben möchte. Pech für den, der sich nicht zur Wehr setzt. Es ist zwar auch richtig, daß man sich direkt wieder in D anmelden kann, wenn man denn gewillt ist, eine Abmeldebescheinigung vorzulegen, aber wozu dies ganze Procedere mit den Kosten usw; das EU Gesetz ermöglicht es anders. Also, nur nicht von irgendeinem Beamten etwas anderes einreden lassen...


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Smurf
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18 Jahren  ago  

Bei meiner Gemeinde kostet An- und Abmelden überhaupt nichts.


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Anonyme

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18 Jahren  ago  

nach meinem kenntnisstand wurde oder wird die "carte de sejour" abgeschafft ..


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Meffo
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18 Jahren  ago  

In der Zukunftsform wäre dieser Satz vielleicht richtig. Wenn in Straßburg oder Brüssel über eine Änderung diskutiert wird, heißt das noch lange nicht, dass das beschlossen worden ist. Und wenn das beschlossen worden ist, so heißt das noch lange nicht, dass das in Luxemburg umgesetzt worden ist. Du vergisst die Lichtjahre zwischen Straßburg, Brüssel und Luxemburg.

Bis ein Luxemburger Gemeindebeamter die Post aus Brüssel geöffnet hat, kann es sein, dass es Brüssel schon gar nicht mehr gibt.

Wer übrigens an normaler Astronomie interessiert ist, findet heute Abend statt:

D’AUTRES MONDES DANS LE COSMOS Les planètes extrasolaires

La conférence aura lieu le vendredi 20 octobre 2006 à 19 h dans la Salle des Fêtes de l’Athénée de Luxembourg, 24,boulevard Pierre Dupong http://www.mnhn.lu