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Forum / Allgemeines

Wohnsitz in Deutschland anmelden wenn man schon einen in Luxemburg hat  

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Kevin Rodrigues
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4 Jahren  ago  

Hallo.

Viel habe ich schon recherchiert und viele infos habe ich bekommen aber die sache ist mir immer noch ganz unschlüssig.

Ich habe vergangenes Jahr ein Haus in Deutschland gekauft, bin Luxemburger und dementsprechend auch in Luxemburg angemeldet. Bin teils in Luxemburg und teils in Deutschland.

Ich möchte mich nun in Deutschland anmelden aber meinen Wohnsitz in Luxemburg nicht verlieren, also quasi Zweitwohnsitz. Kann mal vorkommen dass ich über 3-4 Monate nicht in Deutschland bin sondern in Luxemburg und umgekehrt. Momentan bin ich am renovieren in Luxemburg und bin eh in Deutschland.

Als ich mich vergangenes Jahr anmelden wollte in der Kreisverwaltung sagte man mir ich bräuchte eine Abmeldebescheinigung aus Luxemburg, als ich dann sagte dass ich da auch einen Wohnsitz habe, den ich nicht verlieren möchte, sagte man mir dass es dann nicht möglich sei mich in Deutschland anzumelden und ich solle dann weiter so machen wie ich gerade am machen bin.. tolle hilfe!

Da es momentan mit dem Coronavirus schlecht aussieht möchte ich aber jetzt dringendst meinen Wohnsitz in Deutschland anmelden damit es weiterhin mir gewährt ist nach Luxemburg zur Arbeit zu fahren und nach Feierabend nach Hause nach Deutschland zu kommen da meine Wohnung in Luxemburg momentan nicht bewohnbar ist.

 

Die Frage stellt sich nun, wie melde ich mich in Deutschland an ohne mich in Luxemburg abzumelden? Viele bekannte von mir gingen einfach zur Kreisverwaltung und haben sich angemeldet ohne mucken..


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beiizi41
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4 Jahren  ago  

Gar nicht! lux akzeptiert kein 2 Wohnsitz alles zu finden auf Guichet.lu.

Es ist wie überall man muss sich abgemeldet haben um sich neu anzumelden, es geht nur bei studenten die für die zeit des studieren sich dort anmelden können und auf 2 adressen gemeldet sind.

einziger weg der aber nicht geduldet wird, könnte also teuer werden bei erwischen! lux abmelden D anmelden, dann neu in Lux anmelden weil D akzeptiert den 2 wohnsitz! kann nur schwer werden wenn Lux die abmeldung fragt! Sind sie verheiratet? Dann einer hier einer dort, nur auf passen nach 2j getrennt von tisch und bett sind sie offizielle geschieden, werden einmal angeschriebenum zu fragen wie der stand ist, dann müssen sie sich rechtfertigen. stellen sie einen Antrag bei der Lux steuerbehörde wie sie sich verhalten sollen! Ist sicherer. 


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info
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4 Jahren  ago  

@Beiizi41

Das ist so nicht ganz richtig, er wird zwei Erstwohnsitze haben, einen in Deutschland und einen in Luxemburg, klingt komisch, ist aber so.

 


Anonymous
Anonyme

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4 Jahren  ago  

Ich hab fast die gleiche Frage.

Ich bekomm Mitte August die Schlüssel

für ein Haus in D,

wo ich noch drin arbeiten muss. 

Mir stellt sich die Frage,

wie ich das am Besten anstelle. 

Oder zählt die Renovierung aktuell

als berechtigter Grund, 

um über die Grenze zu kommen? 


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Tuta
86 Messages

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4 Jahren  ago  

Man meldet sich dort an, wo man sich hauptsächlich aufhält. In D muss man sich, wenn man eine Wohnung bezieht bei der Gemeinde (nicht beim Landkreis!!) anmelden. Wenn man eine Wohnung nur vorübergehend bezieht, muss man sich nach spätestens 6 Monaten anmelden.

Vor der Anmeldung meldet man sich bei seinem bisherigen Wohnsitz ab.

Diese ganze Hin- und Herbuberei miztzwei Wohnsitzen, soll doch nur dazu dienen die Tatsachen zu verschleiertn und (echte oder vermeintliche) Vorteile zu haben bzw. nicht zu verlieren. Man kann nicht auf zwei Hochzeiten tanzen, entweder LU oder D, aber nicht je nach Vorteil in beiden Staaten

Übrigens für Sozialversicherung und Steuern ist es völlig unerheblich wo (und ggf. doppelt) man gemeldet ist, es zählt immer nur der "gewöhnliche Aufenthalt", der bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen und nicht nach Anmeldung. Wenn man die Anmeldung zur Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse missbraucht ist das ggf. Sozialabgaben- oder Steuerhinterziehung.


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info
3729 Messages

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4 Jahren  ago  

per Gesetz nach zwei Wochen und nicht nach 6 Monaten.

https://www.germany.info/us-de/service/melderecht/1216380

Hier gibt es Erklärungen zum Thema.

https://www.deutsche-im-ausland.org/im-ausland-leben-und-arbeiten/leben-im-ausland/wohnsitz-im-ausland.html

 


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Tuta
86 Messages

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4 Jahren  ago  

@info:

Anmeldung für eine weitere Wohnung erst nach 6 Monaten / drei Monaten wenn sonst im Ausland gemeldet.

Am 1.November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit treten zugleich neue Regelungen in Kraft, die von Bürgerinnen und Bürgern z.B. bei einem Wohnungswechsel künftig zu beachten sind. Wissenswerte Regelungen des neuen Bundesmeldegesetzes werden hier dargestellt:


 

Anmeldung und Abmeldung

Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen.

Wer in das Ausland umzieht kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. In diesem Fall kann die Behörde z.B. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen.

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Für folgende Lebenslagen sieht das Bundesmeldegesetz künftig zusätzlich zu den bereits geltenden Ausnahmen weitere Ausnahmen von der Meldepflicht vor:

  1. Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
  2. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.
  3. Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.

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info
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4 Jahren  ago  

hier gibt es eine professionelle Beratung zum Thema:

Raphaelswerk-Beratungsstelle
54290 Trier, Bruchhausenstr. 16 a
Ansprechpartner/-in: Angela Ansari
Schwerpunkt: Auswandererberatung weltweit
Telefon: 0651 2096 -356
Telefax: 0651 2096 -359
E-Mail: trier(at)raphaelswerk.net
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