Wenn ich mich recht entsinne, hat die 183 Tage etwas mit der Situation zu tun, wenn man das Beschäftigungsland wechselt, und zwar innerhalb der EU.
Wenn der Aufenthalt in D nur Heimaturlaub bedeutet, dann ist und bleibt doch wohl China das Beschäftigungsland.
Üblicher Weise ist das Beschäftigungsland auch für die Einkommensteuer zuständig, zumindest für das Einkommen, das aus der Beschäftigung herrührt!
Es besteht ein Abkommen L/Ch,
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Chine
1995 page 1234
C 12.03.1994
http://www.impotsdirects.public.lu/dossiers/conventions/conv_vig/index.html
Da diese Abkommen für Normalsterbliche nicht leicht verständlich sind, würde ich auch mal mit den Spezialisten der Steuerverwaltung reden.
Vielleicht kann man einigen Unwägbarkeiten (Steuer, Zusatzkosten, Währungsrisiko) dadurch aus dem Wege gehen, dass man mit dem AG ein Einkommen nach Einkommenssteuer vereinbart, womöglich in €.
Außerdem sollte der AG eine Reisekasse in lokaler Währung oder in $ vorsehen, meine ich.