logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Wohnsitz D, Arbeitgeber Lux, Entsendung nach China - Steuern???  

Profilbild von
silvergrin
10 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo! Ich werde von meinem luxemburgischen Arbeitgeber für 2-3 Jahre nach China entsandt. Wie gestaltet sich dies steuerlich? Worauf muss ich achten? Gilt die 183-Tage-Regel nur für zusammenhängenden Aufenthalt oder gilt die Summe der Tage im Gesamtjahr? Fragen über Fragen. Wer kann helfen??

Danke schon mal!!


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Zur Entsendung von Arbeitnehmern siehe

http://www.itm.public.lu/legislation/detachement/detachement_de/index.html

Es ist darauf zu achten, dass der Arbeitgeber alle diesbezüglichen Verpflichtungen erfüllt, insbesondere zuvor die Festlegungen über die Art des Arbeitsverhältnisses während und nach der Entsendungsphase trifft.

Unter bestimmten Umständen kann das Sozialversicherungsverhältnis zu Luxemburg weiter geführt werden (ansonsten gelten die örtlichen Gesetze!). Zu den betreffenden Abkommen mit China würde ich empfehlen, www.ccss.lu persönlich und/oder schriftlich zu befragen.

Da Du von 2 bis 3 Jahren sprichst, sehe ich nicht, was die 183 Tage Regel in diesem Zusammenhang soll.


Profilbild von
silvergrin
10 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo und danke erstmal!

Die 183-Tage-Regel habe ich eingebracht, weil ich 2 mal im Jahr in der Heimat sein werde, also in Deutschland. Hat dies irgendeinen Einfluss?


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Wenn ich mich recht entsinne, hat die 183 Tage etwas mit der Situation zu tun, wenn man das Beschäftigungsland wechselt, und zwar innerhalb der EU.

Wenn der Aufenthalt in D nur Heimaturlaub bedeutet, dann ist und bleibt doch wohl China das Beschäftigungsland.

Üblicher Weise ist das Beschäftigungsland auch für die Einkommensteuer zuständig, zumindest für das Einkommen, das aus der Beschäftigung herrührt!

Es besteht ein Abkommen L/Ch, 8 Chine 1995 page 1234 C 12.03.1994 http://www.impotsdirects.public.lu/dossiers/conventions/conv_vig/index.html

Da diese Abkommen für Normalsterbliche nicht leicht verständlich sind, würde ich auch mal mit den Spezialisten der Steuerverwaltung reden.

Vielleicht kann man einigen Unwägbarkeiten (Steuer, Zusatzkosten, Währungsrisiko) dadurch aus dem Wege gehen, dass man mit dem AG ein Einkommen nach Einkommenssteuer vereinbart, womöglich in €. Außerdem sollte der AG eine Reisekasse in lokaler Währung oder in $ vorsehen, meine ich.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 327 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Meines Wissens hat der Wohnsitzstaat, also Deutschland, das Besteuerungsrecht, es sei denn ein Abkommen (z.B. DEU - LUX) regelt es anders. Damit wäre aber ein Abkommen zw. Deutschland und China zuständig!

Die 183 - Tage Regelung ist, meine ich, für Grenzgänger nur dann ausschlaggebend, wenn man weniger als 183 Tage in "Luxemburg" selbst arbeitet, so dass dann, im Falle von silvergrin, Deutschland das volle Besteuerungsrecht hätte.

Auf jeden Fall würde ich hier einen Steuerfachmann einschalten und die Sache möglichst vorab mit den deutschen und luxemburger Finanzbehörden klären.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Richtig, bei Doppelbesteuerung geht es um ein Abkommen zwischen dem Wohnland und dem Beschäftigungsland, also D/Ch! Das oder die Abkommen kann man finden, wenn man unter http://www.bundesfinanzministerium.de/ in die Suchmaske eingibt: Steuern / "DBA" oder "Doppelbesteuerungsabkommen".

Macau und Hongkong zählen in diesen Abkommen nicht zur VR China.