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Forum / Allgemeines

Wohnort für Non-EU-Bürger  

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StevenDum
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9 Jahren  ago  

Hallo!

weiß jemand, ob die Bürger außerhalb von EU in Lux wohnen müssen oder sie auch in Deutschland wohnen dürfen?

vor kurzem von Uni Trier abgeschlossen Arbeitsvertrag in Lux bekommen normal Visum für Studenten nicht verheiratet mit EU-Bürger

Danke sehr!

Lg, Molly


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rollenderrubel
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9 Jahren  ago  

Hallo Molly,

das kann etwas kompliziert sein. Wenn du bis vor Kurzem in Trier studiert hast, hast du dein Studentenvisum ja von der deutschen Ausländerbehörde bekommen, die dir eine Aufenthaltskarte ausgestellt hat, und das aufgrund deines Studenten-Status.

Jetzt sind die Luxemburger für dich zuständig, weil dein Aufenthaltsgrund in der EU jetzt die Erwerbstätigkeit ist und nicht mehr das Studium. Du müsstest also eine Aufenthaltskarte dort beantragen, mit der du dann auch in Luxemburg wohnen "musst". Diese Regelung ist doof, aber ich glaube, sie gilt momentan noch so, oder weiß jemand was andres?


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oernie
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9 Jahren  ago  

sehe ich auch so. Du brauchst in Luxemburg eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis.


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StevenDum
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9 Jahren  ago  

vielen Dank für die Hilfe von euch! Dann ich unbedingt eine Unterkunft in Lux haben, das ist aber gar nicht leicht für Anfänger. Lg, Molly


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oernie
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9 Jahren  ago  

bevor Du eine Unterkunft in Luxemburg suchst musst Du eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg beantragen und eventuell Visa (siehe Link).


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Releena
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9 Jahren  ago  

Der o.g. link gilt fuer Leute, die einen Aufenthalt in Lux von mehr als 3 Monaten anstreben. Gerade das willst du ja verhindern, denn du moechtest in Deutschland leben und in Lux. lediglich arbeiten.

Aus diesem Grunde trifft das hier eher auf dich zu: http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/immigration/cas-specifiques/travailleur-frontalier-tiers/frontalier/index.html

Ferner solltest du dich mit der deutschen Auslaederbehoerde in Verbindung setzen, damit dein Aufenthaltstitel verlaengert wird.


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Releena
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9 Jahren  ago  

Um es klar und deutlich zu machen - unter der von dir genannten Konstellation - brauchst du weder eine Aufenthaltserlaubnis fuer Luxemburg (weder voruebergehend, noch permanent), noch musst du in Luxemburg wohnen (weder in Anfuehrungszeichen, noch regulaer).

Du brauchst einen gueltigen Aufenthaltstitel fuer Deutschland und eine Arbeitserlaubnis fuer Luxemburg. Da du ueber einen Aufenhaltstitel fuer Deutschland verfuegen wirst, wirst du die Arbeitserlaubnis unter vereinfachten Bedingungen erhalten. Damit bist du Grenzgaenger, wie die meisten anderen hier auch.


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Moment, was heißt denn haben wird? Der steht ihr nicht automatisch zu und mit dem jetzigen ist sie nur als Studentin anerkannt aber nicht als Arbeitnehmerin. Damit braucht sie keine Verlängerung sondern ein anderes Visum.

Daher wie schon mehrfach gesagt unbedingt mit der Behörde in D in Verbindung setzen.


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Releena
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9 Jahren  ago  

@ Manta

Das heisst genau das, was ich geschrieben habe - sie wird als Absolventin einer deutschen Hochschule problemlos eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Das ist im §16 IV AufenthG geregelt: "(4) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, (...) verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. (...)."

Und nein, sie benötigt kein Visum, sie benötigt (wie bereits geschrieben) eine Aufenthaltserlaubnis für D, falls sie wie im Ausgangsposting geschrieben, beabsichtigt dort den Wohnsitz zu behalten.

Und nein, es wurde nicht bereits mehrfach gesagt, dass sie sich unbedingt mit der Behörde in D. in Verbindung setzen soll. Bisher waren alle der Meinung, dass die lux. Behörden jetzt zuständig seien. Das sind sie ja auch, aber erst später, für die Arbeitserlaubnis.


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Dann fängt es aber schon da an, dass sie zwar ein Visum hat, zeitgleich aber auch eine Aufenhaltserlaubnis für das Studium.

http://www.studienkolleg-hamburg.de/visum/studienabschluss_faq.pdf

"Ferner solltest du dich mit der deutschen Auslaederbehoerde in Verbindung setzen, damit dein Aufenthaltstitel verlaengert wird."

Verweis auf http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/immigration/cas-specifiques/travailleur-frontalier-tiers/frontalier/index.html

--> sind das keine Aussagen die darauf hinweisen, dass man sich an das dt. Amt wenden soll?


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Releena
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9 Jahren  ago  

Sorry, ich kann leider deinem Gedankengang nicht folgen und verstehe bereits beim ersten Satz nicht, was du zu problematisieren versuchst.

Welche Stelle in deinem Link sollte ich mir im Zusammenhang mit der TE konkret durchlesen? Ich habe die 5 Seiten nur überflogen, gleich am Anfang fiel mir auf, dass es sich dabei quasi eine Mitschrift einer Info-Veranstaltung vom Januar 2009 handelt, die ist möglicherweise nicht mehr auf dem neusten Stand. Auf der 4. Seite ist mir ein Fehler aufgefallen, die Regelung für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen ist im Gesetz anders geregelt - vgl. §18b AufenthG.

Du versuchst es als mega-umständlich darzustellen, das ist es aber gar nicht.