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melmonty84
2 Messages

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12 Jahren  ago  

Hi! Ich wohne seit Kurzem in LUX und arbeite z.Zt. (noch) in Deutschland, bin dort Landesbeamtin. Offiziell habe ich noch meinen Erstwohnsitz in Deutschland, den ich auch gerne behalten würde. Für die Anmeldung in LUX muss ich aber eine deutsche Abmeldung vorlegen. Kann ich mich in Deutschland dann einfach so wieder anmelden? Darf ich überhaupt 2 Wohnsitze haben?

Und...müsste ich in Luxemburg als deutsche Beamtin Steuern zahlen (kaum vorstellbar!!!) oder wie sind hier die Regelungen?

Für Tips und Infos bin ich Euch dankbar!


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oernie
1263 Messages

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12 Jahren  ago  

Steuern auf Deinem Gehalt zahlst Du dort wo Du arbeitest, also in D. In Luxemburg werden sonstige Einkünfte besteuert. Wieso willst Du Dich denn wieder in D. anmelden wenn Du in L. wohnst?


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HOPPSY
36 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo, solltest du eine Abmeldung aus Deutschland brauchen, frage mal bei deinem Einwohnermeldeamt nach ob du eine sogenannte Proformaabmeldung die ausschliesslich zur Anmeldung in Luxemburg dient bekommen kannst. In dem Fall bleibst du hier gemeldet und hast lediglich eine zweite Adresse. Solange du hier deine Steuern zahlst, ist es egal ob du sonst noch wo gemeldet bist, da Deutschland 1. das Welteinkommensteuerrecht hat und 2. andererseits es "noch" keinerlei Abgleich mit den Nachbarländern den Wohnsitz betreffend gibt. So jedenfalls hat es bei mir geklappt.