logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Wohngeldzuschuss  

Anonymous
Anonyme

Offline

20 Jahren  ago  

Hallo,

kann mir jemand erklären, wie ein Wohngeldzuschuss des Arbeitgebers zu berechnen ist? lt. meinem Arbeitsvertrag wird dieser brutto ausgezahlt. In dem auf dieser Homepage verlinkten Gehaltsrechner kann man nur "Sachbezüge" eintragen.

Unter welche Steuerart fällt der Wohngeldzuschuss? Wie komme ich auf mein "Netto" ?

Vielen Dank für eure Hilfe Thorsten


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

20 Jahren  ago  

Wenn ich die Angaben zur vorliegenden Situation richtig aufgefasst habe, so erhöht in diesem Fall dieser Zuschuss ganz einfach das Bruttogehalt, von dem dann die Sozialabgaben abgehen und das dann als Gehaltseinkommen zu versteuern ist (unter Abzug von Werbungskosten). "Sachbezug" läge vor, wenn der AG die Wohnung selbst besitzt uoder auf Namen der Firma gemietet hat und dem AN zur Verfügung stellt. Dann erst stellt sich die Frage, wie hoch diese Sachleistung als zu versteuernde Vergütung für den AN anzusetzen ist. Siehe zu letzterem http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=222