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Forum / Allgemeines

Wohnen FR / Arbeiten LU und DE  

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petee01
186 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie es steuerlich, Sozial-Medizinische Versorung etc. aussieht bei folgender Konstellation:

selbstgenutztes Wohneigentum in Frankreich - ich arbeite in LUX - meine Partnerin arbeitet in DE.

Sind uns am überlegen ein Haus in FR zu kaufen und dann auch dorthin zu ziehen.

Wäre nett, wenn uns da jemand etwas zu sagen könnte.

DANKE


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SteuerPerle
417 Messages

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19 Jahren  ago  

Dazu müßte man das Doppelbesteuerungsabkommen jeweils Frankreich - Deutschland und Frankreich - Luxemburg ansehen. Ich meine, daß Frankreich als Wohnsitzstaat das volle Besteuerunsrecht zusteht. Näheres ist sicherliche dem jeweiligen DBA zu entnehmen.


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petee01
186 Messages

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19 Jahren  ago  

DBA zwischen DE und FR hab ich gefunden, dort ist es so geregelt, dass die gesamte Steuerschuld dem franz. Staat zusteht.

Aber wie ist es zwischen LU und FR - so wie zwischen DE und LU?

Da hab ich bis jetzt mal nix gefunden


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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/1959/0432409/index.html


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SteuerPerle
417 Messages

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19 Jahren  ago  

DE - LU würde hier nicht greifen, da Wohnsitzstaat Frankreich wäre. Worauf man noch achten müßte wäre das LU - FR DBA.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Das Prinzip ist in Europa überall dasselbe: 1.) Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht im Wohnland. 2.) Beschränkte Einkommensteuerpflicht für die Einkünfte aus dem Beschäftigungsland (und Sozialversicherungspflicht).

Bei (1) werden die Einkünfte aus (2) nicht noch einmal besteuert, wegen zwischenstaatlicher Abkommen. Wenn jedoch außer (2) noch Einkünfte da sind (z. B. aus Immobilien), dann wedren die Einkünfte aus (2) dazugerechnet, um einen höheren Steuersatz für die restlichen in (1) zu versteuernden Einkünfte zu ermitteln (Progressionsvorbehalt).

Dieses Schema ist +/- in jedem Mitgliedstaat dasselbe, weil die jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen auf demselben (OECD-) Modell aufbauen.