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Forum / Allgemeines

Wohne in Deutschland, arbeite in Lux (Vollzeit), Freiberufler in D  

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ttrocha
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe nun schon relativ lange das Forum durchsucht, aber so recht keine Antwort auf meine Problematik gefunden.

Zu meiner Situation: Ich wohne in Deutschland, wo ich bis Anfang September als Freiberufler taetig war. Nun habe ich einen Job in Luxemburg angenommen, habe aber vor weiterhin kleinere Auftraege nebenher freiberuflich zu taetigen.

Nun die Fragen: 1)Sehe ich das richtig, dass wenn ich mehr als 50% meiner Einkuenfte in Lux versteuer, dann auch Luxemburg fuer die Sozialversicherung zustaendig ist? Oder Fall ich wegen zusaetzlichen Verdienst in Deutschland da raus? 2)Die Versteuerung der freiberuflichen Taetigkeit wegen Wohnsitz Deutschland weiterhin in Deutschland erfolgen muss?

Das war es fuers erste.

MfG,

Thomas


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Eljot
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17 Jahren  ago  

richtig, so sehe ich das auch.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Wenn Du im Hauptberuf in L beschäftigt bist, dann bist Du dafür in L sozialversichert (pflicht-). Deine Nebentätigkeiten im Wohnland interessieren in L weder Steuerbüro noch Sozialversicherung.

Wenn Du verdienstmäßig über die Freigrenzen hinauskommst, wird sich der deutsche Fiskus für Deine Einkünfte interessieren. Im Wohnland unbeschränkte Steuerpflicht: 1) Welteinkommen ./. ausländische Einkünfte, die schon an der Quelle besteuert worden sind; 2) Steuersatz (Progressionsvorbehalt): der dem gesamten Welteinkommen entspricht.

Empfehlung: Betriebsausgaben für Nebentätigkeit sammeln. Dann wirst Du unschwer feststellen, dass Du fast kein zu versteuerndes Einkommen hast. Vermutlich ist das eher eine Liebhaberei (Freizeitbeschäftigung; Fortbildung)?!


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Das ist endlich mal eine klare Antwort. Ich bin demnächst in der gleichen Situation. Ich möchte mich nebenberuflich selbständig machen (Freiberuflerin), aber weiterhin (noch) Vollzeit in Lux arbeiten. Ich habe überall nachgefragt, aber bis jetzt keine klare Antwort bekommen. Bei der CMEP wurde sogar behauptet ich müsse noch etwa € 250,- Sozialabgaben extra bezahlen für die selbstständige Tätigkeit!


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Im jedem Fall ensteht diese Beitragspflicht, wenn die nebenberufliche selbständige Tätigkeit in Luxemburg angemeldet ist. Denn Selbständige sind in L pflichtversichert.


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ttrocha
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17 Jahren  ago  

Aber in Lux muss man die freiberufliche Tätigkeit nur anmelden, wenn man auch dort wohnt!!?! Bzw: Ich habe auf meinem Antrag der Lohnsteuerkarte angegeben, dass ich (oder meine nicht existierende Gatting) berufliche Einkuenfte ausserhalb von Lux habe und danach angegeben, dass ich mehr als 50% meines Einkommens in Lux versteuer....


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Bei einem Selbständigen ist das nicht immer so einfach: Ort der Tätigkeit, Unternehmenssitz bzw. wo feste Einrichtung, von der aus agiert wird? Dies kann dann schwierig zu definieren sein, wenn man in beiden Staaten selbständig agiert.

Die Luxemburger Steuerbehorde kann eine selbständige Tätigkeit in D nur tangieren, sobald man in L eine Einkommensteuererklärung macht. Dann benötigen sie Info über berufliche Gesamteinkünfte, wg. der gerechten Einstufung des Familienhaushalts.