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Forum / Allgemeines

Wo Sozialversicherungpflichtig - Deutschland oder Luxemburg?  

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Drache
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17 Jahren  ago  

Hallo,

mein Mann soll ab Juli in Luxemburg arbeiten. Es ist das Mutterhaus der Firma. Bisher arbeitet der beim deutschen Tochterunternehmen. Er bekommt nun bald auch seinen luxemburger Arbeitsvertrag. Es wird allerdings so sein, dass er etwa einmal in der Woche für die Luxemburger Firma Termine bei der deutschen Tochter wahrnehmen muss.

Sein Arbeitgeber behauptet, dass durch diesen einen Tag, den er in der deutschen Tochtergesellschaft arbeitet (wohlgemerkt für die Luxemburger Firma), er auch in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist. Das ist doch falsch, oder? Ich habe das bisher immer so verstanden, dass jeder Arbeitnehmer mit Luxemburger Arbeitsvertrag und ausschließlichem Einkommen in Luxemburg auch in Luxemburg sozialversicherungspflichtig ist. Nur, wenn man auch in Deutschland Einkommen durch Arbeit erzielt, und sei es noch so gering, dann ist man in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Der eine Tag bei der deutschen Tochtergesellschaft ist doch nur eine Dienstreise und er bekommt dafür kein Gehalt von der deutschen Tochtergesellschaft.

Weiß jemand, wie es wirklich ist? Wir sind etwas ratlos, denn der Juli rückt schnell näher und das hat so viele Auswirkungen auf Krankenversicherung etc. Kann hier jemand weiterhelfen? Ich wäre sehr dankbar!!!


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Ich würde auch davon ausgehen, dass insgesamt Sozialversicherungspflicht in L gegeben ist, auch für die 52 Tage im Jahr in D. Zuständig für die Fragen der Anmeldung ist www.ccss.lu.

Anders sieht es bei der Lohnsteuer aus! Hier muss nach dem jeweiligen tatsächlichen Beschäftigungsland aufgeteilt werden.


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Drache
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17 Jahren  ago  

Vielen Dank für die superschnelle Antwort! Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass wir unseren Wohnsitz nach wie vor in Deutschland behalten werden. Macht das einen Unterschied?

Wie wird denn für die Lohnsteuer belegt, wie oft mein Mann in Deutschland ist? Er hat einen Firmenwagen und wir auch nur gelegentlich Termine in Deutschland wahrnehmen, d.h. an Sitzungen teilnehmen o.ä. Das erscheint mir kompliziert. Gibt es die Infos der ccss.lu vielleicht auch irgendwo in deutsch? Noch bin ich leider nicht fit genug in französisch...!


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Für Sozialversicherungspflicht wie für Lohnsteuer ist in erster Linie das Beschäftigungsland maßgeblich.

Das mit dem Nachweisführen ist wohl wie bei den Fernfahrern, so ähnlich wie ein Fahrtenbuch denke ich. Da die Lohnsteuer der AG einbehalten und abführen muss, liegt es nahe, diesen nach dem genauen Verfahren zu befragen.

Wenn Du mit der Website des Centre commun nicht klar kommst, kannst Du es mit einem E-Mail oder einem Anschreiben versuchen. Luxemburger Beamte sind gehalten, in Deutsch zu antworten, wenn sie in Deutsch gefragt bzw. angeschrieben werden.


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Drache
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17 Jahren  ago  

Danke für Deine Tipps, Meffo! Genau so werde ich es machen. Das habe ich nicht gewusst, dass man in Luxemburg gehalten ist in Deutsch zu antworten, wenn man so angeschrieben wird. Aber gut zu wissen... Das erleichtert wirklich manches!

Schönes Wochenende!