Hallo,
mein Mann soll ab Juli in Luxemburg arbeiten. Es ist das Mutterhaus der Firma. Bisher arbeitet der beim deutschen Tochterunternehmen. Er bekommt nun bald auch seinen luxemburger Arbeitsvertrag. Es wird allerdings so sein, dass er etwa einmal in der Woche für die Luxemburger Firma Termine bei der deutschen Tochter wahrnehmen muss.
Sein Arbeitgeber behauptet, dass durch diesen einen Tag, den er in der deutschen Tochtergesellschaft arbeitet (wohlgemerkt für die Luxemburger Firma), er auch in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist. Das ist doch falsch, oder? Ich habe das bisher immer so verstanden, dass jeder Arbeitnehmer mit Luxemburger Arbeitsvertrag und ausschließlichem Einkommen in Luxemburg auch in Luxemburg sozialversicherungspflichtig ist. Nur, wenn man auch in Deutschland Einkommen durch Arbeit erzielt, und sei es noch so gering, dann ist man in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Der eine Tag bei der deutschen Tochtergesellschaft ist doch nur eine Dienstreise und er bekommt dafür kein Gehalt von der deutschen Tochtergesellschaft.
Weiß jemand, wie es wirklich ist? Wir sind etwas ratlos, denn der Juli rückt schnell näher und das hat so viele Auswirkungen auf Krankenversicherung etc. Kann hier jemand weiterhelfen? Ich wäre sehr dankbar!!!