logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Wo kann sich der Grenzgänger medizinisch behandeln lassen?  

Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 325 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Habe gerade die Bröschüre "Die CMEP und die Grenzgänger" ( http://www.cmep.lu/docs/Frontalier_A4_de.pdf ) entdeckt. Dort heisst es: "Der Grenzgänger kann sich entweder in seinem Wohnland, oder in Luxemburg, aber auch in jedem anderen Land behandeln lassen, in dem die Urteile „Decker / Kohll“ Anwendung finden. Im Rahmen der genannten Urteile des Europäischen Gerichtshofs können sich der Versicherte und seine Familienangehörigen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz behandeln lassen, sofern sie sich strikt an die Bestimmungen halten, die im Großherzogtum Luxemburg gelten. Die Erstattung erfolgt auf der Grundlage der geltenden luxemburgischen Gesetze. Alle weiteren Informationen bezüglich der Urteile „Decker / Kohll“ finden Sie auf der Internetseite www.europa.eu.int/eur-lex, wo die genannten Urteile unter den Nummern C-120/95 (DECKER) und C-158/96 (KOHLL) in 15 Sprachen zur Verfügung stehen."

Da ich kein Jura studiert habe, blicke ich nicht ganz durch. Kann jemand daraus ersehen, ob man damit auch Leistungen (Arztrechnung, Brille,...) aus Deutschland als Grenzgänger direkt mit der CMEP abrechnen kann? Das ging nämlich bisher nicht.


Profilbild von
Soleil
505 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

in deutschland geht es über deine deutsche partnerkasse, in luxembourg über die cmep. da muss mal in vorkasse treten.

also die leistung wird im leistungsland abgerechnet im fall für deutschland und luxembourg.

für alles andere kann man bei der cmep eine auslandskarte benantragen.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 325 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Danke Soleil, wie Du es beschreibst, habe ich es auch bisher gehandhabt.

Was mich nur wundert, dass die CMPE in Ihrer (neuen?) Grenzgänger-Broschüre explizit den Fall "Decker/Kohll" erwähnt, in dem es um Brillen- und Zahnersatz geht: " Der Kläger des Ausgangsverfahrens Decker aus Luxemburg hatte keine Kostenerstattung erhalten für eine Brille, die er bei einem Optiker in Arlon (Belgien)gekauft hatte, da dieser Kauf ohne vorherige Genehmigung des zuständigen inländischen Trägers im Ausland stattgefunden habe. Im Falle des Klägers Kohll war die Genehmigung seiner Krankenkasse dafür versagt worden, seine Tochter bei einemZahnarzt im EG-Ausland - in Trier – behandeln zu lassen, da die Behandlung nichtdringend sei und auch im Inland, d.h. in Luxemburg erbracht werden könne." Da ich meine letzte Brille in Trier gekauft hatte und ebenfalls versucht hatte, sie direkt mit der CMPE abzurechnen (hier gibts halt mehr Kostenerstattung), was mir aber verwehrt wurde, würde mich das Urteil schon interessieren. Ich blicke nur nicht durch die Urteilsbegründung und die Konsequenzen für den Grenzgänger durch. Die Auslegung der CMPE ist leider auch nicht abgedruckt.


Profilbild von
Maacher
89 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Da sind wir auch wieder bei der Frage die ich kuerzlich gestellt hatte 😉 Mich wuerde das auch brennend interessieren, und zwar grundsaetzlich, also zB auch fuer Behandlungen, Therapien, usw. Soweit ich Meffo verstand ist es bei Grenzgaengern (Wohnort D, Arbeit Lux) so, dass man sich nur in D zu dt. Konditionen oder in Lux zu Luxemburger Konditionen behandeln lassen kann, aber nicht zB in D zu Luxemburger Konditionen ... das waere m.E. eine ungerechtfertigte Einschraenkung, da ich nicht die Kassenleistung aus Lux medizinisch sinnvoll nutzen kann, wenn ich zB fuer einzelne Behandlungen nach Lux gehen muss, weil sie dort bezahlt werden, wo es in D weniger oder keine Erstattung gibt. ("Arzt-Hopping")


Profilbild von
Soleil
505 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

ist soweit richtig.

ich habe mich in die erstattungsgegebenheiten noch nicht reingearbeitet, also was wo besser zu beziehen ist.

meine medizinische betreuung stelle ich mir so zusammen, wie es gut passt.

gynäkologe in .lu (habe da einen unglaublich guten aufgetan). brillenkauf in .lu

und alles, was aus dem deutschen erstattungsrahmen rausfällt, wird dann extra in .lu angefragt, dann gehe ich dazu auch nach .lu

aber davon abgesehen bin ich eigentlich chronisch gesund, meide die schulmedizin wo es nur geht und bin somit eh auf zusatzversicherungen angewiesen.

habe also gut lachen...

sun