Habe gerade die Bröschüre "Die CMEP und die Grenzgänger" ( http://www.cmep.lu/docs/Frontalier_A4_de.pdf ) entdeckt. Dort heisst es: "Der Grenzgänger kann sich entweder in seinem Wohnland, oder in Luxemburg, aber auch in jedem anderen Land behandeln lassen, in dem die Urteile „Decker / Kohll“ Anwendung finden. Im Rahmen der genannten Urteile des Europäischen Gerichtshofs können sich der Versicherte und seine Familienangehörigen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz behandeln lassen, sofern sie sich strikt an die Bestimmungen halten, die im Großherzogtum Luxemburg gelten. Die Erstattung erfolgt auf der Grundlage der geltenden luxemburgischen Gesetze. Alle weiteren Informationen bezüglich der Urteile „Decker / Kohll“ finden Sie auf der Internetseite www.europa.eu.int/eur-lex, wo die genannten Urteile unter den Nummern C-120/95 (DECKER) und C-158/96 (KOHLL) in 15 Sprachen zur Verfügung stehen."
Da ich kein Jura studiert habe, blicke ich nicht ganz durch. Kann jemand daraus ersehen, ob man damit auch Leistungen (Arztrechnung, Brille,...) aus Deutschland als Grenzgänger direkt mit der CMEP abrechnen kann? Das ging nämlich bisher nicht.