Hallo wir haben vorkurzem erfahren das wir Schwanger nicht!! Freu* Ich wollte mich jedoch früh genug Erkundigen was ich alles beantragen muss....aber einige Beiträge unter Suchfunktion versteh ich nicht....leider. Also hier die Grundfakten: Geburt in 2007, ich arbeite in Lux, meine Frau in D. Sie soll zuhause bleiben, solange es finanziell möglich ist!!
Ich hab keine Ahnung warum das jetzt 4 mal da steht?? war ja noch nicht fertig: Was bekomme ich 1 Jahr Elterngeld 67% vom letzen Netto meiner Frau aus D, Kindergeld aus D + Differenz aus LUX. und was ist nach dem ersten Jahr ?? was bekommt man dann Erziehungsgeld?? und wenn ja wieviel?? Danke für eure Hilfe!!
Ihr erwartet 2007 die Geburt eines Kindes, wohnt zusammen in Deutschland. Dann würde ich empfehlen, zur Kindergeldkasse zu gehen, die für Euren Wohnort zuständig ist, und sich dort die Anträge auf Kindergeld und Elterngeld geben zu lassen bzw. sich entsprechend beraten zu lassen.
Nachdem die Anträge im Wohnland gestellt sind, kann man schauen, was Luxemburg dazu zahlt.
Masn kann für dasselbe Kind nicht dieselbe Leistung aus D und aus L beziehen. L zahlt höchstens die übersteigende Differenz, etwa beim Kindergeld.
Der Vater hat bis zum 5. Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Elternurlaub in L. Ein Elternurlaubsgeld wird aber nur gezahlt, wenn kein Erziehungsgeld in Anspruch genommen wurde.
9 Leistungen für Ihre Familie, http://www.euroluxembourg.lu/Kindergeld.html