Kann mir jemand sagen wieviel Sonderurlaub man in Lux bekommt, wenn ich innerhalb im Kreis Trier-Saarburg umziehe? - freue mich über jede Antwort Gippi
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Dieselkraftstoff wird in Luxemburg teurer
Der Sonderurlaub für Umzug beträgt 2 Tage und kann jedes Mal in Anspruch genommen werden, so oft man umzieht. „Umzug“ meint hierbei Änderung des gesetzlichen Wohnsitzes, also: An- und Abmeldung bei der Wohngemeinde! Die Entfernung des Umzugs ist dabei gleichgültig; der Umzug kann im Extremfall sogar innerhalb derselben Immobilie stattfinden. Quelle: „Les congés légaux“ (CEP-L), p. 193: Question 20: „Combien de fois un congé extraordinaire pour déménagement peut-il être pris au courant de l’année?“