Hallo, nachdem ich schon seit einigen Jahren in Luxemburg tätig bin, spielt meine Frau nun mit dem Gedanken, es mir gleich zu tun. Kann mir hierzu jemand einen Tipp geben, mit welchen Abzügen wir dann rechnen müssen? Evtl. einen groben Schätzwert? Kann ich den Steuerrechner hierzu evtl. (miss)brauchen?
INFO FLASH
Dieselkraftstoff wird in Luxemburg teurer
Die Steuerklasse 2 gilt für in Luxemburg ansässige Verheiratete wie für nicht ansässige, also beschränkt Steuerpflichtige. Zum letzteren Falle: Die Steuerklasse 2 (ohne bzw. mit 1, 2, … Kindern) gilt für: • Verheiratete (und nicht getrennt lebend!), deren beruflichen Einkünfte im Großherzogtum Luxemburg mehr als 50 % der gesamten beruflichen Einkünfte ihres Haushaltes ausmachen; • Verheiratete (und nicht getrennt lebend!), deren beider beruflichen Einkünfte im Großherzogtum Luxemburg erzielt werden und deshalb gemeinsam besteuert werden.
Mein Mann und ich haben uns auch das ganze letzte Wochenende mit der Frage vergnügt. Bei uns ist es der gleiche Fall. Unser Ergebnis (Steuerberater und Finanzamt): das niedrige Gehalt wird mit 8%, das hohe mit 19% versteuert. Bei uns lohnt es sich :-))
Wie die Steuerklassen dann heißen, weiß ich leider auch nicht.