Hi @ll, finde den Artikel im Ratgeber zur Rente aus Luxemburg ja gut, habe auch immer gehört, das man nach 10 oder 12 jahren die Mindestrente und damit schon 1.100,- € sicher hat oder so.... schön wärs... Jetzt aber kommts: Habe mich erkundigen wollen wieviel Rentenanspruch ich denn jetzt nach 10 Jahren in Luxemburg wirklich habe. In D gibts ja mittlerweile die regelmässige Rentenauskunft per Brief. Ich habe aber in Lux. bisher keine Antwort bekommen, ausser "solche Berechnungen machen wir nicht, das sehen Sie dann, wenn Sie 65 sind, was Sie bekommen". Kann das wahr sein? Wies soll man da seine Altersvorsorge planen... Bin ich nur wieder mal an einen unmotivierten Beamten geraten? Wer kennt einen Ansprechpartner oder kann sonst weiterhelfen? Es grüsst Euch, Andreas
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Nochmal ich, habe ne ähnliche Frage bei ner Diskussion bei Steuern und Finanzen gesehen und habs -glaub ich- verstanden. Man kann mir meinen Rentenanspruch noch nicht berechnen, weil nicht klar ist, was für einen Anteil meine jetzt 10 Jahre in Lux. an den Gesamtarbeitsjahren haben. Wenn ich also jetzt aufhöre und noch 30 jahre in D arbeite, bekomme ich 10/40stel der luxemburgischen Rente und 30/40 der deutschen. Richtig? Wills ja nur verstehen... ;-)))) 😉
Ich hatte hier im Forum mal eine Formel eingestellt mit der man das berechnen können soll. Bitte raussuchen. Habe es aber leider nicht geschafft, die Berechnung korrekt durchzuführen. Auskunft erhält man ohne wirkliche Notwendigkeit in Luxemburg keine.
Nach 40 Jahren hat man Anspruch auf min. die volle Mindestrente, nach 20 Jahren Beiträgen auf die 1/2 der Mindestrente.
Gruss CaptainHook
@andreasB: Also Du erhälst auf jeden Fall irgendwann 2 Renten, d.h. eine aus Lux. und eine aus D. Wenn Du dann 10 Jahre in Lux. gearbeitet hast, bekommst Du 10/40stel, genau wie Du es geschrieben hast. Kann Dir nur empfehlen, einmal einen Termin bei der deutschen Rentenversicherung in Trier zu vereinbaren. Meines Wissens nach können Dir dann auch sagen, was Du aus Lux. in etwa zu erwarten hast! Auf den Mitteilungen, die man von der lux. Rentenkasse jährlich zugesandt bekommt, das betrifft eine evtl. Invalidenrente. Diese Auskunft hat ein guter Freund von mir bekommen, der selbst bei der Lux. Rentenkasse w/Scheidung einen Termin hatte. Dort wurde ihm dies mitgeteilt u. dass i.d.R. die reguläre Rente höher ist, als die Invalidenrente.
Pro Jahr Deiner Beschäftigung in Lux. hast Du Anspruch auf 1/40 der gesetzl. Mindestrente, d. h. erst nach 40 Beschäftigungsjahren hast Du Anspruch auf die volle Mindestrente. Das mit den 10 - 12 Jahren ist ein Irrglaube der Leute und kommt daher, dass mehr oder weniger AN in Lux. bereits nach dieser Zeit (10 - 12 J.) einen tatsächlichen Rentenanspruch in Höhe des gesetzl. Mindestlohnes oder mehr haben. Dieses wird aber maßgeblich von Deinem jährlichen rv-pflichtigen Einkommen bestimmt. Je mehr Du Verdienst, desto weniger Beschäftigungsjahre brauchst Du natürlich, bist Du einen Rentenanspruch in Höhe der ges. Mindestrente erworben hast.
..ist doch alles halb so wild, such Dir das Beispiel raus, das zu Dir passt und mit ein bisschen Excel ist das alles relativ simpel... viel Spass
Hallo,
bei den deutsch/luxemburgischen Rentenberatungen, die regelmässig angeboten werden, sind Vertreter der luxemburgischen Rentenversicherung dabei, die einem nach meiner Erfahrung auch eine Prognose über die vorraussichtliche Rentenhöhe erstellen. Diese dann zwar mit dem Hinweis sie sei unverbindlich und nicht genau, aber als grobe Vorrausschau reicht das aus meiner Sicht. Genau ist bei der Rentehöhe - bei all den zu erwartenden Gesetzesänderungen - sowieso ein sehr relativer Begriff.
Gruss
Martin
Eine Frage zu den Pflichtjahren: Mit 15 ging ich in Ausbildung und nun bin ich 46 Jahre alt. In Deutschland habe ich 20 Jahre gearbeitet, und in Luxemburg arbeite ich seit 11 Jahren. Somit habe ich wenn ich 60 Jahre alt werde, 45 Jahre Pflichtjahre voll (19 in D und 26 in Lux)
Möchte ich dann die vorzeitige Alterspension ab der Vollendung des 60. Lebensjahres in Luxemburg in Anspruch nehmen, hätte ich die Wartezeit von 40 Versicherungsjahren nicht erfüllt.
Ist nun mein Traum von der frühzeitigen Rente geplatzt, oder kann man die fehlenden Jahre nachkaufen?
:confused: Gruß Karl
Doch, internationale Jahre werden für die Wartezeit berücksichtigt. Wenn dir die luxemburger Teilrente ausreicht kannst du in Rente gehen. Nur die deutsche würde ich mir erst mit 65 auszahlen lassen, da bleibt sonst von dem wenigen fast nichts mehr über. Wir werrden es auf jeden Fall so machen.