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Forum / Allgemeines

"Wiederbeschäftigungshilfe" für Grenzgänger ?  

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MichelVonLoenneberger
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17 Jahren  ago  

Im Merkblatt "Wann gibt es Stütze" vom März 2005 ( http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=813 ) ist die sog. "Wiederbeschäftigungshilfe" beschrieben. Hiernach wird das Gehalt eines in Lux. unbefristet beschäftigten Arbeitnehmers, der zuvor in Luxemburg arbeitslos geworden ist, vom Staat auf 90% seines letzten Gehalts "aufgestockt". Und das 4 Jahre lang. (nähere Bedingungen sind im o.g. Merkblatt beschrieben.) Frage: Weiß jemand, ob dies auch für Grenzgänger gilt? Hat jemand Erfahrung hiermit gesammelt? Gruß Herbolany


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yurra
175 Messages

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17 Jahren  ago  

Grenzgänger können die Wiederbeschäftigungshilfe ("Aide au réemploi") in bestimmten Fällen beantragen:

* Konkurs vom Arbeitgeber * Umstrukturierung des Betriebes * Wenn man einen Betrieb verlässt der Teilzeitarbeit beantragt hat * Die Firma befindet sich in der Auflösung * Im Rahmen einer Massenentlassung

Näheres kannst du hier auf Französisch nachlesen: http://www.adem.public.lu/demandeur/aides/aidereemploi/


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phatboysweden
29 Messages

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17 Jahren  ago  

Is this true?? This is then great news for me! The company I have worked for has decided to close the office in Luxembourg (they have fired everyone). First the reason was "they will close the site we worked on" - now the reason is more "reconstruction in the UK". I live in Trier and is a Grenzgänger - can I then use the above?? That would be GREAT!! Please let me know.


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yurra
175 Messages

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17 Jahren  ago  

As far as I can tell, if you have left or have been fired because of a reorganisation or restructuring of the company you are eligible for these subsidies. You should get into contact with ADEM (cfr. the link I gave above)

Good luck!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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17 Jahren  ago  

Ja gilt auch für Grenzgänger. Ja habe ich, ist eine saubere Sache wenn die Vorraussetzungen da sind. . Läuft alles über die ADEM, eine gesonderte Abteilung. Du brauchst nur eine zweite Steuerkarte für den Arbeitgeber= ADEM und füllst monatlich ein Formular aus und sendest es mit Kopie deines Gehaltszettels dort hin. einige Tage später erhälst du dein RESTgehalt von ADEM Der Haken an der Sache ist aber .... dein Arbeitgeber muss diese sogenannte: " Adie au reemploi" , bei der ADEM beantragen.Das ist Arbeitgebersache und nicht deine.... UND du mußt einen neuen Job finden... wobei du darauf schon in der Bewerbung hinweisen kannst.... Vorrasussetzung ist,wie oben genannt, dein ARBEITGEBER, erhält die Zusage. Nur die meisten Arbeitgeber wissen mit dem o.g.Begriff auch nichts anzufangen. Also besser anrufen und erklären, dass du dein Gehalt mitbringst.

Message for phatboysweden I told this in a seperate mail to you.

Gruß greetings

Jumbo