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Forum / Allgemeines

Wieder Steuer: Immobilie veräussert - Spekulationsgewinn in D  

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Kienzl
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18 Jahren  ago  

Hallo

mal wieder ein interessaner Fall. Verkauf einer Immobilie 9 Jahre nach Kauf und die letzten 3 Jahre nicht selbst genutzt. Es fällt also Spekulationssteuer an, wenn Gewinn mit dem Verkauf erzielt wird.

Wie berechnet sich nun aber dieser Gewinn: Verkaufserlös - (Anschaffungskosten - AfA). Grund und Boden unterliegt dabei nicht der AfA.

Bei der linearen Abschreibung von 2 % ergibt sich damit, dass die Anschaffungskosten um 18 % (9 Jahre) reduziert werden, was den Gewinn erheblich steigert.

Eins ist mir noch nicht ganz klar: muss die AfA auch für die Zeit der Eigennutzung berücksichtigt werden? Ich nehme an: leider ja, oder?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Soweit ich mich entsinne, spricht man von "Spekulationsgewinn" im eigentlichen Sinne nur, wenn die Transaktion innerhalb der sog. "Spekulationsfrist" abgelaufen ist.

Bevor man aber überhaupt was Sinnvolles zur Frage sagen kann, sollte man erst mal grundsätzlich wissen:

In welchem Land steht denn die Immobilie?


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Kienzl
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18 Jahren  ago  

Die Immobilie steht in D, was aber für die Versteuerung in D unerheblich ist. So ein kompliziertes, absurdes und ungerechtes Steuerverfahren kann ja nur aus D kommen 😉 Abschreibungen als Wertminderung berücksichtigen aber die Inflation nicht berücksichtigen!

Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre, ein privates Veräuserungsgeschäft liegt vor, wenn es eben nicht vorher nach bestimmten Kriterien eigengenutzt und/oder unter der Frist verkauft wird.

Der Finanzbeamte war sich nicht sicher, ob nur die vermieteten Jahre schädlich wirken oder alle Jahre seit Erwerb bei der Abschreibung zu berücksichtigen sind. Eigentlich macht leider nur letzteres Sinn.