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Forum / Allgemeines

Wie hoch ist der normale Steuerfreibetrag?  

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Luxi1
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20 Jahren  ago  

Hallo, ich fange bald in Luxemburg an zu arbeiten und bin mir unsicher, wie hoch der 'normale' Freibetrag ist, den man als Pendler (44km eine Strecke, ledig, keine Kinder) hat. Im Gehaltsrechner auf dieser Seite sind 210 Euro voreingestellt, kommt das etwa hin?

Danke!


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Die Werbungskosten für den Arbeitsweg sind in LU pauschal geregelt, d.h. sie werden schematisch nach Arbeits- und Wohnort aus einer Tabelle ermittelt. Daneben beträgt der Pauschbetrag für nicht selbständige Tätigkeit 540 €, der automatisch berücksichtigt wird. Es können mehr Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie belegt werden.


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Luxi1
645 Messages

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20 Jahren  ago  

Danke Meffo (auch für die Antwort bzgl. der Krankenkasse, du hast als einziger verstanden, worum es mir ging 😉 Aber der monatliche Steuerfreibetrag (siehe Gehaltsrechner) ist doch nicht so hoch??? Die 540 Euro gelten für das Jahr, oder? Wie hoch ist denn der 'normale' monatliche Freibetrag für einen Pendler?


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Die 540 € Freibetrag werden automatisch als Werbungskostenpauschale (pro Steuerjahr) berücksichtigt. Die "210 €" sind nur ein Beispiel (genauso wie der Betrag des Bruttomonatsgehalts) und müssen von jedem nach der Höhe seiner eigenen Ausgaben zur Erlangung seiner Einkünfte aus Luxemburg angegeben werden. Es gibt also kein "normaler" Betrag, weil jeder unterschiedliche Ausgaben hat. Und wenn diese Werbungskosten beim Steuerbüro nicht geltend gemacht werden, dann weiß dieses auch nichts davon und berücksichtigt sie nicht.


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dirkangela
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20 Jahren  ago  

Wenn mann wüßte von wo nach wo Luxi fährt, könnte man es schon besser schätzen. Es gilt immer der VG-Sitz der Wohngemeinde in D, egal wo in der VG man wohnt.


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Ich meine, es kommt bei dieser Art von Grobschätzung nicht auf jeden Kilometer an. In der Regel wird schlicht vergessen, Werbungskosten für Arbeitskleidung, Fachlieteatur, Fortbildung usw. geltend zu machen, die über dem amtlich eingerechneten Pauschbetrag hinausgehen. Es lohnt sich also eher , sich darüber den Kopf zu zerbrechen, was man hier noch getend machen kann. (Dass die km per amtlichem Schema feststehen, kann man im Allgemeinen voraussetzen. Also lässt sich daran sowieso nichts ändern).


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Luxi1
645 Messages

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20 Jahren  ago  

Hi Dirangela,

ich wohne Trier-City, 44km zum Kirchberg. Mir geht es im MOment nur darum, was ich im Monat netto raus habe, was ich in meiner Steuererklärung vielleicht alles noch angeben kann, weiß ich ja jetzt noch nicht.

Gruß


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dirkangela
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20 Jahren  ago  

Bei der Strecke dürfte 210€ als Fahrtkosten etwa hinkommen


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Soweit ich weiss, werden in Lux. maximal 30 km einfache Strecke angerechnet. Wer drüber ist, wie alle aus dem Raum Trier, bekommen den Höchstbetrag. Dieser sollte bereits auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sein.


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luxlex
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20 Jahren  ago  

Ich bin mir nicht sicher ob es gerade 30 km sind aber es zählt nicht die effektive streke sondern der Luftweg zwischen Gemeindehauptorten in Luxemburg.


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Einer Entfernungseinheit entsprechen pro Jahr 99 €. Es werden mindestens 4 Entfernungseinheiten (396 €) und höchstens 30 (2.970 €) berücksichtigt. In der Steuertabelle, die bei dem Einbehalt von Lohnsteuer zugrunde gelegt wird, ist bereits eine „FD“ von 4 Einheiten eingearbeitet. Daher werden Entfernungen unter 5 Einheiten auf der Hauptsteuerkarte überhaupt nicht eingetragen. Wenn die Zahl der Entfernungseinheiten (X) darüber liegt, wird eingetragen: (99 € * X) - 396 € Beispiel: Mersch - Luxemburg Stadt = 15 Einheiten (15 * 99 €) - 396 € = 1.089 € Die 396 € werden abgezogen, da sie bereits bei der Steuerabzugstabelle berücksichtigt wurden. Eingetragen werden demnach also 1.089 €.

Zu Weiterem siehe den Beitrag

"Die Fahrt zum Arbeitsplatz und zurück", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=613