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Forum / Allgemeines

WIe geht es weiter ab dem 01.07.2011  

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13 Jahren  ago  

Guten Morgen gibt es hier jemanden im Forum, der jetzt genaueres weiss, wie es ab 01.07.11 weitergeht bezüglich der Krankenkassenbeiträge auf die Luxemb. Rente in Deutschland? Ich habe noch von keiner Seite irgendeine offizielle Erklärung vorliegen - weder von der Lux. Rentenkasse, noch von der Dt. (die schieben es auf die Luxemburger); und meine dt. Krankenkasse weiss auch nichts genaues. Das kann doch irgendwie nicht sein, dass wir Ende des Monats einfach kommentarlos die Beiträge abgezogen bekommen - ohne darüber informiert zu werden? Und dann stellt sich mir schon die nächste Frage: Was ist dann mit den Familienleistungen aus Lux. - fallen die dann auch weg, da wir Rentner dann nicht mehr in Lux. sozialversichert sind?????


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toka
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13 Jahren  ago  

ich bekomme ja auch die deutsche EU-Rente und bin so leider in DE versichert, also nichts mehr mit Familienleistungen aus Lux.....

Wie soll das überhaupt abgezogen werden, monatlich oder am Jahresende?


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auswanderer
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13 Jahren  ago  

Auslandsrenten: Ab Juli 2011 ebenfalls Beitragspflicht zur Krankenversicherung Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen auch für Versorgungsbezüge aus dem Ausland - das sind Pensionen und Betriebsrenten - Beiträge zur Krankenversicherung zahlen (§ 229 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Beitragsfrei aber sind nach bisheriger Rechtslage gesetzliche Renten von einem ausländischen Rentenversicherungsträger, die den Renten der deutschen Rentenversicherung vergleichbar sind. Bei pflichtversi-cherten Rentenbeziehern, die sowohl eine deutsche als auch eine ausländische Rente beziehen, wird deshalb ledig-lich die deutsche Rente zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge herangezogen. AKTUELL sieht das "Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung an-derer Gesetze", das der Bundestag am 14.4.2011 verabschiedet hat, eine drastische Verschärfung vor: Ab dem 1. Juli 2011 müssen Rentner auch für gesetzliche Renten aus dem Ausland Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob die Rente aus einem EU-Mitgliedstaat stammt oder aus einem Nicht-EU-Staat (§ 228 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Die Beiträge für die ausländische Rente hat der Rentner alleine zu zahlen, denn es gibt keinen Beitragszuschuss vom Rententräger wie bei der deutschen Rente. Weil aber die Belastung der ausländischen Rente nicht höher sein darf als bei der deutschen Rente, beträgt der Beitrag für die Auslandsrente nur die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zuzüglich 0,45 % Sonderbeitrag (§ 247 Satz 2 SGB V). Das sind derzeit 8,2 % zzgl. 1,95 % für die Pflegeversicherung, bei Kinderlosen 2,2 %. Entsprechendes gilt für freiwillig versicherte Rentner. Die Neuregelung betrifft vor allem ehemalige Grenzgänger, die früher im benachbarten Ausland gearbeitet haben, aber ihren Ruhestand in Deutschland verbringen. Offenbar sind aber die neuen Zusatzbeiträge für die Krankenkas-sen eher unbedeutend, denn in der Gesetzesbegründung ist von "geringfügigen Mehreinnahmen" die Rede. HINWEIS: Grundlage für die Änderung ist die neue EU-Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die seit dem 1.5.2010 gilt und die frühere EU-Verordnung Nr. 1408/71 abgelöst hat. Artikel 5 der neuen Verordnung regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten und Ereignissen. Dieser Grundsatz wird im Bereich der Krankenversicherung der Rentner dahingehend konkretisiert, dass pflichtversicherte Rentner künftig auch mit ihrer ausländischen Rente zur Beitragszahlung herangezogen werden sollen.


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auswanderer
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13 Jahren  ago  

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Vom 1. Juli 2011 an müssen auch für Renten aus dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Das sehen zwei vor einem Jahr in Kraft getretene EU-Verordnungen vor. Details der Umsetzung regelt das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa. Es legt vor allem die für den europaweiten Datenaustausch zuständigen Behörden und Verbindungsstellen fest. Für die Benachrichtigung der Versicherungsträger im Fall von Entsendungen ist das der GKV-Spitzenverband. Die für den elektronischen Datenaustausch zuständigen Leistungsträger – Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Familienkassen und Elterngeldstellen – werden nach Angaben der Bundesregierung für neue Software in den Jahren 2011 und 2012 zwei bis drei Millionen Euro und in den Folgejahren etwa eine Million Euro ausgeben müssen. Das am 14. April 2011 vom Bundestag beschlossene Gesetz hat am 27. Mai den Bundesrat passierte. Der Gesetzestext: http://dipbt.bundestag.de > Dokumente > Drucksache 239/11 und 17/4978 Die EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2010: http://eur-lex.europa.eu > Suche mit Nummern der Dokumente


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13 Jahren  ago  

Hi an alle "Leidensgenossen" - ihr wisst ja, mich betriffts auch! Verfolge auch seit Wochen alles hier, aber wesentlich weiter hilfts uns ja nicht. Das Problem ist ja, dass man überhaupt nicht weiss, an wen man sich wenden soll. Ruft man die Lux. Rentenkasse an, die schieben es auf die Deutschen, die Deutschen sagen, damit haben wir nichts zu tun, das kommt alles von Luxemburg aus. Nur wirklich informiert ist keiner, und man bekommt auch keinerlei schriftliche Info, was da jetzt letztendlich auf einen zukommt. Ich habe jetzt sogar gehört, dass die das rückwirkend ab 01.01. belasten. Weiss dazu jemand etwas aus sicherer Quelle?????


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Jumbo
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13 Jahren  ago  

@ AUSWANDERER Mal ein Kompliment an dich für deine Infos. Da wird es einem ja Angst und Bange. Finde es aber eine Ungerechtigkeit, einem Invalidenrentner, der früh in Rente ging, eine kleine Rente erhält, dann auch noch zu bestrafen und lockere 10% abzuziehen. Keine offizielle Infos weit und breit. Wo sind wir denn eigentlich und wo kommen wir noch hin???? In D gibt es eine Rentenerhöhung von 1% und eine Inflation von über 2% . Also ein Minus für den kleinen Mann.


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auswanderer
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13 Jahren  ago  

ja es wird nicht einfach bei mir ist es anders bis jetzt !!! werde 40 Jahre Lux rente einzahlen und nachher nix von DE bekommen weil ich da nie bersichert war und somit bleiben meine sozialabgaben in lux ausser die steuern die fliessen in das land wo ich mich dann aufhalte .....


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toka
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13 Jahren  ago  

habe heute meine Steuererklärung von DE zurück bekommen, 750 € nach zahlen und ab Sep. 238 € Vorauszahlung zur Steuer!!


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13 Jahren  ago  

Dann bist Du aber noch gut bedient, wir müssen über 3500 EUR zurückzahlen und dementsprechend auch vorauszahlen; dann jetzt ab Juli noch Krankenkassenbeiträge in Deutschland - es macht alles keinen Spass mehr! Ich wünschte uns würde auch einer einen Kredit auf die Laufzeit von 30 Jahren gewähren, so wie es die Griechen jetzt bekommen. Na, die gehen wenigstens auf die Strasse die Menschen, wir Deppen schlucken alles, was man uns zumutet und wird dann noch abgefertigt mit den Sprüchen, das man "sozial" denken soll! Na, wie ich im Moment denke, das spreche ich hier lieber nicht aus, sonst vergesse ich noch meine gute Kinderstube! Aber die Sonne scheint und man muss trotz allem positiv denken! Allen einen schönen Feierabend!:cool: