hi, wir wohnen in SB und meine Frau arbeitet seit kurzen in Luxemburg. Damit wird wohl auch das Thema Fahrtkostenabrechnung für uns interresant. Da wir bisher nie eine gemacht haben, haben wir hier keine ahnung. Kann uns vielleicht jemand da weiterhelfen. Wo muss ich was wann einreichen. Wer Bezahlt das Geld eigentlich. Gilt die Pauschale nur bis zur grenze oder bis zum arbeitsplatz.
Ab Seite 25 findest du verschiedene Einheiten (innerhalb Luxemburg)
können leider (noch) kein franz. deshalb nützt der link leider nichts. Das Problem was ich sehe zur zeit ist folgendes. Das Geld bekommt man ja vermutlich von der einkommenssteuer zurück. Nur da ja heidi in luxemburg arbeitet zahlt sie hier ja keine einkommenssteuer. Also welches amt ist den dafür verantwortlich? Und 30 entfernungseinheiten, heißt das 30km? Währe ja ein witz.
Für einen in L abhängig Beschäftigten wird die Fahrtkostenapuschale gemäß Antrag des betreffenden Steuerpflichtigen auf Ausstellung einer LStKarte auf dieser selbst von Amts wegen eingetragen.
Ihre Luxemburger Steuerkarte, http://www.euroluxembourg.lu/Steuern.html