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Forum / Allgemeines

Wie errechnet sich der Mindestlohn????  

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Taschi
16 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo Ihr lieben!

Würde gerne mal wissen, wie sich die Sache mit dem Mindestlohn verhält???

Es sind vom Staat ja die Beträge festgelegt, aber wie sieht es mit Zugaben (freiwillig) vom Arbeitgeber aus??

Z.B. Ein Arbeitnehmer verdient in Lux. 1600 EURO brutto (als qualifizierte Kraft), bekommt aber ca. 50 EURO Essensgeld im Monat vom Arbeitgeber und bekommt 13. Monatsgehalt!

Wenn man das zusammenzählt im Jahr und dann durch 12 teilt, kommt man auf ein Durchschnittsgehalt von ca. 1781 EURO brutto, und der Mindestlohn liegt bei ca. 1760 EURO!

Das wäre ja dann richtig! Aber wird es auch so gerechnet, oder muss jeder auf jeden Fall diese 1760 EURO kriegen plus die freiwilligen Zugaben???

Auch würde mir mal helfen, wo ich sowas nachsehen könnte, wenn möglich auf Deutsch!!

DANKE schon mal im Voraus für eure Hilfe!

Taschi


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/informations_utiles_der_gesetzliche_mindestlohn.pdf

Probier es mal so. Ach ja, der Arbeitgeber muss keinen 13. Monat zahlen, und auch keine Essensgeld. Den Mindestlohn aber muss man verdienen...

hier findest du sonst noch verwandte Themen http://www.itm.public.lu/droit_travail/fiches_informatives/fiches_informatives_de/index.html


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

also, ohne rechtlich wirklich bescheid zu wissen, würde ich mal davon ausgehen, dass der mindestlohn ohne freiwillige zulagen bestimmt wird, denn die freiwilligen zulagen sind nicht verpflichtend, daher freiwillig, und auch nicht immer gleich hoch (ich bekomme z.b. keines von beidem). somit können diese nach meinem verständnis nicht in die berechnung des mindestlohns mit einbezogen werden.


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Ich würde mich dem vorstehend Gesagten anschließen. Wenn ein Gesetz eine Mindestgrenze für den Lohn festleget, dann heißt das ja nicht, dass es damit verboten ist, mehr zu verdienen. Wenn jemand mehr erhält aufgrund Tarif, übertarifliche Zulage, Betriebsvereinbarung oder laut individuellem Arbeitsvertrag usw., dann erhöht dies nicht die gesetzlich bestimmte Mindestgrenze - wohl aber das Gehalt, das man persönlich bezieht. Im Übrigen verstehe ich nicht ganz die Richtung, worauf die gestellte Frage hinaus will. Es wird wohl in keinem Arbeits- oder Tarifvertrag der Passus genau so drin stehen: Der AN erhält den Mindestlohn. Sondern der Vertrag legt in der Regel die Vergütung in der Höhe fest, so dass die bestehenden Gesetze und Abmachungen dadurch (oft einfach stillschweigend) eingehalten werden. Falls eine gesetzliche Muss-Vorschrift durch den individuellen Vertrag nicht respektiert sein sollte, so gilt einfach in diesem Punkt das Gesetz.