Eine interessante Sache, um ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen raus zu kommen und zu niedrigeren Darlehenszinsen abzuschliessen.
Guckst Du hier bei der Verbraucherzentrale Hamburg: http://www.vzhh.de/baufinanzierung/311059/widerrufsbelehrungen-meistens-ungueltig.aspx
Hat jemand hier im Forum schon Erfahrungen damit gesammelt? An einem Erfahrungsaustausch wäre ich sehr interessiert.
Für die, die sich schon auskennen: Wo finde ich die Musterbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV in der seit dem 8. Dezember 2004 bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung.
Villmools Merci