Hallo und Hilfe!
Habe durch Zufall unter Euren Tipps und die Markierung Reklassierung einen Link zum Arbeitsamt bekommen.
Wenn ich dies so richtig verstanden habe gilt dann wohl für diejenigen die bereits eine Entscheidung vom Arbeitsmediziner haben und der gemischten Ausschuss beauftragt ist über externe oder interne Reklassierung zu entscheiden ein Kündigungschutz und der Arbeitgeber hat nicht das Recht einen zu entlassen.
HIlfe deshalb weil meine Krankmeldung genau bis zum Tag dieser 52- Wochne Krankregelung läuft, dann wäre ich ja automatisch gekündigt. Man hatte mir ja gesagt ich müsste mich bis zur Entscheidung der Kommssion krankmelden. Bedeutet dies ich muss mich jetzt trotzdem beim Arbeitsamt in Deutschland melden???? 🙁 Oder kann ich eine Gesundschreibung beim Arzt verlangen damit mein Arbeitsvertrag bestehen bleibt.
Liebe Grüsse Sunny