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Forum / Allgemeines

Wichtige Info für die berufliche Wiedereingliederung  

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Sunny3
6 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo und Hilfe!

Habe durch Zufall unter Euren Tipps und die Markierung Reklassierung einen Link zum Arbeitsamt bekommen.

http://www.adem.public.lu

Wenn ich dies so richtig verstanden habe gilt dann wohl für diejenigen die bereits eine Entscheidung vom Arbeitsmediziner haben und der gemischten Ausschuss beauftragt ist über externe oder interne Reklassierung zu entscheiden ein Kündigungschutz und der Arbeitgeber hat nicht das Recht einen zu entlassen.

HIlfe deshalb weil meine Krankmeldung genau bis zum Tag dieser 52- Wochne Krankregelung läuft, dann wäre ich ja automatisch gekündigt. Man hatte mir ja gesagt ich müsste mich bis zur Entscheidung der Kommssion krankmelden. Bedeutet dies ich muss mich jetzt trotzdem beim Arbeitsamt in Deutschland melden???? 🙁 Oder kann ich eine Gesundschreibung beim Arzt verlangen damit mein Arbeitsvertrag bestehen bleibt.

Liebe Grüsse Sunny


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Der Zweck der einschlägigen Luxmeburger Gesetze besteht darin, den beschäftigten solange wie möglich im Arbeitsmarkt zu halten und nicht durch die Maschen des sozialen netzes fallen zu lassen. Es widersopräche diesem Gesetzeszweck, wenn man allein dadurch, die von diesem Gesetz vorgesehen Prozedur möglichst lange zu verzögern, damit der betroffene Beschäftigte dann ohne Schutz durch einen Arbeitsvertrag mehr dasteht.

Wenn man auf Nummer sicher gehen will, dann kann man sich dennoch in Deutschland bei der Agentur für Arbeit melden. Immerhin ist dort ja die Rechtsaufassung, man soll, wenn man von Arbeitslosigkeit bedroht ist, sich schnellstmöglich melden. Das muss allerdings durch persönliches Erscheinen erfolgen.

Also, als alter Spartaner: "Wanderer, kommst Du nach Nürnberg, berichte, dass wir hier sitzen, wie es das Gesetz befahl!"