1) Beim Meldeamt, das für den Wohnort zuständig ist, eine Bescheingungj zwecks Vorlage beim Luxemburger Lohnsteuerbüro einholen, aus der hervorgeht, wer zum Haushalt gehört (insbesondere Kinder; wenn es nicht die eigenen sind, kommt es darauf an, ob der Lebenspartner in D zur Steuer veranlagt wird).
2) Ggf. Kindergeld beantragen,
Kindergeld beantragen, edito du 12/08/2004,
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=609
3)Weitere Infos,
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=692
Weitere konkrete Fragen im Forum stellen.
4) Der dt. Krankenkasse mtteilen, das man jetzt in L arbeitet.
Nach Erhalt der Anmeldebescheinigung von L in D ummelden.
5) Vokabelheft für französische Brocken anlegen. Laufend die neuen Begriffe notieren, Wörterbuch kaufen bzw. unter www.google.lu übersetzen lassen.
6) herausfinden, welche Gewerkschaft für den Betrieb oder die Branche zuständig ist; Kollektivvertrag? Personalvertreter? Website?