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Forum / Allgemeines

Werbungskosten - Rechnungsdatum oder Zahlungsdatum relevant?  

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Fortune
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe als Privatperson / Grenzgänger eine Rechnung für eine Dienstleistung mit Rechnungsdatum Dezember 2005 erhalten. Das Zahlungsziel liegt im Januar 2006. Wenn ich im Januar bezahle, kann ich die Werbungskosten dann in meiner Steuererklärung 2006 geltend machen, oder ist das Rechnungsdatum allein entscheidend? In Deutschland gilt m.W. in diesem Fall das Zahlungsdatum. Wie verhält sich das in Luxemburg? Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.

Gruß Fortune


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Im Falle Einkommensteuer / natürliche Personen ist der Zahlungsbeleg mit dem Tag der Zahlung maßgeblich (der Zeitpunkt, wann der Betrag den Steuerpflichtigen bzw. dessen Verfügungsbereich verlässt).

Ausnahme bilden periodische Zahlungen; für diese wird eine kleine Übergangsfrist eingeräumt.

Wenn zum Beispiel die Miete Dezember 2005 oder die Versicherungsprämie für 2005 erst am 3. Januar 2006 vom Konto des Steuerpflichtigen abgebucht wird, so kann man die Zahlung doch noch dem Steuerjahr 2005 zurechnen.

Dasselbe Schema gilt übrigens auch für Zahlungseingänge, wie etwa Gehaltsnachzahlungen. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird eine solche Nachzahlung noch dem verflossenen Steuerjahr zugeordnet.


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

Wann ist was zu versteuern?, edito du 01/12/2004 In welches Steuerjahr welche Einnahme oder Ausgabe fällt, schlägt bisweilen durch auf die Höhe des Steuersatzes

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=713


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SteuerPerle
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19 Jahren  ago  

hier gilt auch das Zahlungsdatum.