Hallo zusammen,
ich habe als Privatperson / Grenzgänger eine Rechnung für eine Dienstleistung mit Rechnungsdatum Dezember 2005 erhalten. Das Zahlungsziel liegt im Januar 2006. Wenn ich im Januar bezahle, kann ich die Werbungskosten dann in meiner Steuererklärung 2006 geltend machen, oder ist das Rechnungsdatum allein entscheidend? In Deutschland gilt m.W. in diesem Fall das Zahlungsdatum. Wie verhält sich das in Luxemburg? Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
Gruß Fortune