Leider nix über die Suche gefunden: Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten und nur einem Einkommen, können 540 oder 1080 Euro Werbungskosten pauschal geltend gemacht werden?
Danke für die Antwort! Aus der Formulierung "pro Arbeitnehmer" folgere ich, daß wenn ein Ehepartner nicht arbeitet dementsprechend auch keine Werbungskosten (d.h. "nur" 540 für den arbeitenden Teil) geltend gemacht werden können.