Hallo Zusammen! Wenn ich in Lux. arbeite und in Deutschland wohne, darf ich die Fährte (z.B. Trier-Lux.) von meinen Steuer absetzen? Wie funktionniert das?
Ich nehme mal an, der Arbeitsweg ist gemeint. Wenn in L die Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wird, also eine Steuerkarte aus L vorliegt, ist dort schon nach den gemachten Angaben des Arbeitnehmers bereits eine Entfernungspauschale eingetragen. Sie geht maximal bis zur Grenze.
Hallo Julie,
ja, die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind von der Steuer abzugsfähig. Jedoch muss man hierzu sagen, dass im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer die Fahrtkosten mit einem Pauschalbetrag bereits abgezogen worden sind. Das Ganze findet man auf der Lohnsteuerkarte bei der Eintragung FD auf der Vorderseite. Selbstverständlich bleibt das Recht eine Steuererklärung abzugeben bestehen. Hier können dann noch weitere Ausgaben geltend gemacht werden. In der Regel kommt bei einem Arbeitnehmer der in Luxembourg arbeitet und in Deutschland wohnt nochmals eine Erstattung an Lohnsteuer raus, da weitere Kosten wie Sonderausgaben, Zinsen für private Kredite abgezogen werden können.