Habe diesen Betrag gelesen und mir stellt sich dabei die Frage, wenn ich die zuviel bezahlte Lohnsteuer zurückfordere, bin ich dann verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen oder nicht? Ich habe nämlich mitten im Jahr angefangen. Danke schonmal
den ausgleich machst du nach beendigung des relevanten jahres, also beginn 2006. den musst du auch dann nur einmal machen (fuer eben das anfangsjahr). eine einkommenssteuererklaerung musst du als grenzgaenger u.a. machen, wenn beide ehepartner in lu arbeiten, ansonsten ist das nicht noetig
stell dich drauf ein, dass die bearbeitung des ausgleichs sehr lange dauert, im auszahlen sind die hier nicht so schnell wie im nachfordern (ich habe meinen ausgleich fuer 2003 im mai 2004 beantragt, und habe noch immer kein ergebnis, trotz mehrmaliger nachfragen...)
das formular (in deutsch) gibt es hier zum download: http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2005/40184_DE_C.pdf hier kannst du ein bisschen rumspielen, um zu sehen, wieviel du zahlen muesstest im jahr, was du gezahlt hast, aber dies hauptsaechlich um nachzahlungsbetraege festzustellen (was fuer dich ja jetzt nicht in frage kommt, ist aber dennoch eine interessante und nuetzliche seite) etc.: https://saturn.etat.lu/cobar/
damit ich vielleicht ein noch groesserer schatz werde..., und um alle verwirrungen abzubauen (danke, meffo!):
Hi, von einem Steuerberater habe ich die Mitteilung erhalten, dass man nur dann eine Einkommensteuererklaerung in Lux abgeben kann mit der Hoffnung auf Bearbeitung, wenn man mindestens in diesem Jahr 9 Monate gearbeitet hat. Ist das richtig ? dh wuerde ja heissen, dass man spaetestens im Maerz gewechselt haben muss, um eine Erklaerung abgeben zu duerfen und dann das zuviel bezahlte geld wieder zurueckfordern dar, ansonsten geht es verloren ????
Wie so oft: das Gesagte stimmt - ist aber nicht die ganze Wahrheit!
Es gibt zum LStJahresausgleich in L noch ein paar andere Bestimmungen, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=823