Guten Tag, Ist vielleicht eine sehr blöde Frage doch leider kenne ich mich nicht so aus. Ich bin Luxemburger und wohne im Saarland. Bin verheiratet, meine Frau arbeitet nicht und ich arbeite in Luxemburg. Habe ich recht auf Eigenheimzulage? (in Luxembourg oder Deutschland?)
Das heisst dass man seine Steuern in Deutschland zahlt? Ich hab auch gehört dass man vereinzelte Kredite zu einem besseren Zinssatz bekommt. Wenn man zum Beispiel in einem alten Haus die alten Fenster durch neue ersetzt oder das Dach isoliert ... Muss man da besondere Kriterien erfüllen?
Hallo David,
ja, Du hast Anrecht auf die EHZ in Deutschland. Maßgeblich sind nur Deine in Deutschland erzielten Einkünfte, was Du in Luxemburg verdienst, ist egal. Die Geschichte mit dem günstigeren Zinssatz hat überhaupt nicht mit Luxemburg zu tun, sofern Du KfW-Kredite meinst. Dort gibt es für verschiedene Zwecke, wie z.B. Renovierung, Sonderkredite mit guten Konditionen. Diese Kredite beziehst Du aber über Deine Hausbank, nicht über die KfW direkt. Zu den Kriterien schau hier: http://www.kfw-foerderbank.de/DE/Bauen%20Wohnen%20Energiesparen/DieProgram13/Inhalt.jsp
Viele Grüße
Lundy
Ja ! Dann bist du trotzdem uneingeschränkt steuerpflichtig in D, durch das Doppelbesteuerungsabkommen zahlst du aber effektiv deine (Lohn-)Steuern in L. Auch zählen für die Einkommensgrenzen zur Bewilligung der Eigenheimzulage nur Einkünfte aus D, du hast also Glück und kannst mehr verdienen 😉
Aber eine gewisse Eile ist schon angesagt, es wird ja schon länger über die Abschaffung der Eigenheimzulage geredet. Schon Ende 2002 sollte Schluss sein und ich bin noch schnell im Dezember 2002 umgezogen.
Übrigens jedes Jahr wo du schon im Besitz der Immobilie bist, aber die Eigenheimzulage noch nicht beantragt hast, ist verloren !
Danke. Deine Infos haben mir viel weiter geholfen. Wenn du mal Fragen hast über Luxemburg, dann melde dich. [email protected]