Hi! Meine Freundin ist luxemburgerin und hat eine Lux.Krankenversicherung(neue Karte),jetzt war Sie in Deutschland beim Arzt, der aber kein Lesegerät für die Karte hat. Meine Freundin wurde als Privatpatientin abgerechnet, obwohl sie nur gesetzlich Krankenversichert ist!Darf der Arzt einfach Privat abrechnen, oder ist das Rechtswiedrig??
deine freundin braucht eine karte einer deutschen krankenkasse, um in deutschland ohne probleme einen arzt aufsuchen zu koennen. allerdings ist das eigentlich kein problem als grenzgaenger, einfach zu einer x-beliebigen dt. kasse gehen und eine karte als grenzgaenger beantragen. ob die vorgehensweise des arztes rechtswidrig ist, kann ich nicht beurteilen, aber wie haette er denn abrechnen sollen (ohne "gesetzliche" deutsche karte, dh. ohne beweis einer deutschen krankenversicherung). wenn unsereins nach sonstwohin in urlaub faehrt und eine auslandskrankenversicherung hat, muss er ja auch vorstrecken...
Die Frage stellt sich ob die Freundin tatsächlich Grenzgängerin ist. Falls sie in Luxemburg lebt und krankenversichert ist, wird sie in Deutschland tatsächlich als Privatpatient abgerechent (muss das Geld vorstrecken) um es dann nach luxemburgischen Tarifen von der luxemburgischen Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Es gibt ja jetzt die neue EU-Karte „Eine Karte anstelle Formularen“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=577
Aber wie es aussieht, darf diese wunderschöne Einrichtung nur bei kurzfristigen Aufenthalt und in Notfällen in anderen EU-Mitgliedstaaten eingesetzt werden.
Für Mitglieder einer lxbg. gesetzlichen Krankenkasse ist es ja so, dass diese bei einem Arztbesuch die Rechnung des Arztes bezahlen und die Krankenkasse diese nach Einsnedung und Abzug einer Selbstbeteiligung des Versicherten aufs Bankkonto erstattet. Außerdem besteht eine Konvention zwischen Kasse und dem Arzt (die Kennummer des Arztes muss auf Rechnung angegeben sein sowie die Zahlung belegt werden). Dieses System funktioniert natürlich nicht mehr ganz auf dieselbe Weise, wenn man im benachbarten Ausland zum Arzt geht.
Bei einem Grenzgänger gilt die Regelung, dass er eine Krankenkasse aus seinem Wohnsitzland zwecks Abrechnung dazwischen schalten kann.
Wer jedoch in Luxemburg wohnt, hat zwei Möglichkeiten: 1. Entweder er zahlt die Rechnung des deutschen Arztes und lässt sich die Leistung gemäß dem Luxemburger Leistungstarif von der Luxemburger Kasse erstatten; 2. oder er lässt sich in begründeten Fällen von der Luxemburger Kasse eine Bescheinigung ausstellen, dass die betreffende Behandlung im Ausland erfolgen kann und die behandelnde Stelle direkt mit der Kasse abrechnen kann. In Ausnahmefällen kann auch hier eine deutsche Kasse dazwischen geschaltet werden.
Es ist wohl in jedem Fall am sichersten, man fragt die lxbg. Kasse vorher (zumindest wenn es um größere Beträge geht!).
Fragen dazu kann sicherlich auch die DKV (www.dkv.lu) beantworten.