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Forum / Allgemeines

Welches Brutto in deutsche Steuererklärung?  

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Luxi1
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18 Jahren  ago  

Hallo, ich hoffe, dass die Antwort jemand aus dem Ärmel schütteln kann, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch... Welchen Betrag setze ich in die deutsche Steuererklärung als lux. Einkommen ein? Das Brutto aus der Jahresabrechnung meines Arbeitgebers? Oder das Brutto "Total des revenus nets", das in meinem lux. Steuerbescheid angegeben ist (und das ja viel niedriger ist, weil Fahrtkosten & Co da schon abgezogen sind) Oder darf ich sogar das noch niedrigere "Revenu imposable ajuste" angeben, wo nochmal Bauspar und Lebensversicherung ab sind?

Danke und genießt den Feiertags-Dienstag! 😉


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Kienzl
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18 Jahren  ago  

Hi

Du musst das versteuerbare "Brutto" selbst errechnen:

Rémunératon brute (erste Zeile in denem jährlichen lux. Lohnbescheid) - Exemptions (steuerfreie Beträge, Punkt C in denem jährlichen lux. Lohnbescheid) - Werbungskosten nach dt. Recht (eigenes Excel-Sheet mit Fahrtkosten etc.)

= Zeile 18 Anlage N

Wichtig: Beträge die in Lux. nicht zu versteurn sind, können ebenfalls vom Brutto abgezogen werden, z.B. Feiertagsarbeit!

Gruss


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Luxi1
645 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo, danke schonmal für die Antwort!

Kann ich nicht wenigstens auch die gezahlte Lohnsteuer und die Sozialbeiträge abziehen? Steht es nicht im Widerspruch zum Doppelbesteuerungsabkommen, wenn ich diese Beträge in Lux gezahlt habe, und sie dennoch in die Steuerprogression in D eingerechnet (und dann quasi nochmal besteuert) werden?!? Welche Fahrtkosten kann ich absetzen? Die gesamte Strecke oder nur bis zur Grenze? Zu welchem km-Satz eigentlich? Bin ziemlicher Steuer-Neuling... 😉

Gruß


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Es ist kein Widesrpruch zum DBA. Denn wenn Du in der dt. Erklärung deine Werte einträgst, dann doch nicht zum Zweck, dass diese Einkünfte nochmals in D bestsuert werden, sondern um den anzuwendenden dt. Steuersatz zu ermitteln. Das heißt, Du rechnest, "als ob" die Luxemburger Einkünfte in D zu versteuern wären (quasi eine Simulation, falls Du Fremdwörter besser verstehtst!).

Der Steuersatz, der dabei herauskommt, wird jedoch als Prozentsatz nur auf die restlichen Einkünfte angewandt.


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Kienzl
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18 Jahren  ago  

Konkret: - Nein, Sozialbeiträge und gezahlte lux. Steuern sind nicht abzuziehen. - Fahrtkosten: EINFACHE km-Strecke von Tür zu Tür. 1 km = 0,30 Euro

Gruss


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Luxi1
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18 Jahren  ago  

Danke für die schnelle und konkrete Hilfe, ihr hab mich (widerstrebend) überzeugt! 🙂


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Manni
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18 Jahren  ago  

Bist Du sicher mit der Zeile 18 in der Anlage N ? Ich habe bisher immer in Zeile 22 eingetragen ("Grenzgänger nach ... Arbeitslohn ...").


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Kienzl
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18 Jahren  ago  

Absolut sicher.