Bevor man versucht, diese Frage zu beantworten, sollte erst mal geklärt sein, worum es dabei geht.
Vielleicht hilft aber schon das hier weiter, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=767
Bevor man versucht, diese Frage zu beantworten, sollte erst mal geklärt sein, worum es dabei geht.
Vielleicht hilft aber schon das hier weiter, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=767
Offline
ja vielen dank das hilft mir schon weiter wie sieht es mit dem sprit aus den ich verfahre von hier nach lux kann man das auch angeben und wird der sprit dann aufs jahr angerechnet?????? von hier sind es etwa 20 kilometer was gibt es denn dafür für nen freibetrag damit ich das besser berechnen kann:) vielen dank schon mal
Die Werbungskosten für den Arbeitsweg werden pauschal laut amtl. Tabelle vom LStBüro eingetragen. http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1199
Der Sprit interessiert niemanden. Du kannst den Weg auch zu Fuß zurücklegen; pauschal ist pauschal.
Der Gehaltsrechner ist eigentlich gedacht, dass man die Freibeträge laut Eintrag in Steuerkarte nimmt. Einige Freibeträge sind quasi amtlich (AN, Kinder, Arbeitsweg), andere müssen notfalls beantragt werden (Alleinerzieher, Behinderte, ...).
Und schließlich ist ja nicht für jeden Steuerpflichtigen mit dem Lohnsteuervorabzug das letzte Wort gesprochen...
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