ad 3/
bei wohnsitz in deutschland und "nur" einem arbeitnehmer in lux. kann man in lux. den differenzbetrag zw. dem deutschen und dem lux. kindergeld beantragen (nur wenn beide in lux. arbeiten, hat man anrecht auf das volle kindergeld), das sind, glaube ich, etwa 30 euro. den antrag gibt es zum download im internet auf der homepage der familienkasse (www.cnpf.lu). fuer den antrag benoetigt man die bescheinigung des deutschen kostentraegers. die bewilligung des antrags kann etwas dauern, auszahlung neuerdings kumuliert einmal im jahr, im januar.
ad 2/ ich glaube, das koennt ihr euch aussuchen
ad 1/ das weiss ich nicht, ich erinnere mich nur an viel lebhafte diskussionen hier im forum ueber genau dieses thema, also versuchs mal ueber die suchmaschine
willkommen in lux.