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Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Welche Jobchance mit 50(+) ?????  

Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo Leute, möchte mich auch mal zu Wort melden, eine Diskussion anregen und auch um Hilfe bitten.

Nach betriebsbedingter Kündigung suche ich einen neuen Job. Aber ich möchte etwas anderes machen als bisher (Beruf: Bankkaufmann/ Wertpapiere Backoffice/ Investmentges.). Der neue Arbeitgeber in L braucht nur das gesetztliche Minimum zahlen, da ich die ( Aide au réemploi ) erhalte. Wunsch: Tätigkeit im Verwaltungsbereich bei einem Unternehmen.( Büro).

Bitte jetzt keine Empfehlungen geben, die sogenannten Jobvermittler zu kontaktieren. Habe damit bereits meine einschlägigen, negativen Erfahrungen gemacht. (Nach Zusendung des Lebenslaufes hört ,sieht und liest man nichts mehr von denen. ADEM Lux.bringt nichts. Nach 4 Wochen ist man dort als Grenzgänger gelöscht.

RENTE???? die gibt es auch nicht!!!! Weder in D noch L.!!! Hartz IV auch nicht.!!! Weil Spargroschen, Lebensversicherung, vorhanden sind. Das muss zunächst alles gekündigt und aufgebraucht werden. Also eine VORSORGE für das Alter muss jetzt zum Lebensunterhalt her halten und mit Erreichen des Rentenalters wird man Sozialhilfempfänger sein. So sind unsere Gesetze.....

FAZIT: Es muss also wieder ein Job her...... ( es braucht kein hochqualifizierter Job zu sein ). Man(n) wird ja genügsamer. Ist aber immer noch flexibel und für Neues aufgeschlossen und interessiert.

So jetzt bitte ich mal um eure Meinung und was ich noch tun kann. Vielen Dank Gruß Jumbo und allen den Grenzgängern immer eine gute Fahrt.


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toka
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18 Jahren  ago  

Wie wäre es bei Pedus Service (glaube die heißen so)als Pförtner.Den Ausgleich bekommst du ja,bist du reklassiert worden??

gruss Thomas


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Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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18 Jahren  ago  

was heißt reklassiert??? Aber Danke für den Tip. Werde mich mal kundig machen. Hoffentlich keine Berufserfahrung erforderlich, wie üblich und fließend 4 Sprachen??!!!! Gruss Jumbo


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Meffo
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18 Jahren  ago  

"Reklassierung" bezieht sich auf folgendes Gesetz:

Loi du 25 juillet 2002 concernant le reclassement des travailleurs incapables à exercer leur dernier poste de travail

Jetzt kann es natürlich sein, dass Dein Fall (zumindest bei den damaligen Entscheidungen über Einstufungen, usw.) noch nicht unter dieses Gesetz gefallen ist bzw. die Verfahren noch nicht organisiert waren oder richtig funktioniert haben (vielleicht tun sie es bis heute noch nicht richtig?!).

Aber zur Information über "Reklassierung":

Das Reclassement interne bedeutet eine Umbesetzung innerhalb Ihres derzeitigen Arbeitgebers, ggf. auf einen anderen Arbeitsplatz oder nach anderen Arbeitsbedingungen.

Sollte sich dadurch Ihre Vergütung verringern, haben Sie zum Ausgleich des Differenzbetrags Anspruch auf eine Indemnité compensatoire, die getragen wird vom Fonds pour l'Emploi.

Das Reclassement externe bedeutet, einen anderen, neuen Arbeitsplatz auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt für Sie zu finden, der Ihren Kräften und Fähigkeiten Rechnung trägt.

Wenn die interne Reklassierung nicht möglich ist, werden Sie von Amts wegen bei der Arbeitsverwaltung, Service des Travailleurs à Capacité réduite als Arbeit suchend angemeldet.

Wenn nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Dauer des Bezugs von Arbeitslosenunterstützung (Indemnité de Chômage)noch kein Arbeitsplatz für Sie aufgetrieben werden konnte, erhalten Sie Anspruch auf eine Indemnité d'Attente, die im Betrag der Ihnen von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ggf. zustehenden Invalidenrente entspricht.

[Quelle: Wann erhalten Sie welche Art von Rente aus Luxemburg?, zu finden unter http://www.euroluxembourg.lu/Renten.html]


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toka
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18 Jahren  ago  

Reklassiert heißt wiedereingliederung,nach langer Krankheit,oder bei abgelehnter Invalidenrente.Ich soll am 10.11.06 reklassiert werden,weil ich meine Arbeit nicht mehr ausüben kann,und da gibt es auch einen Lohnausgleich,deswegen meine Frage.


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toka
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18 Jahren  ago  

edit:ich soll extern reklassiert werden


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

bin mir nicht sicher, ob dieser ausgleich für niedrigeren Lohn begrenzt ist auf, in Luxemburg ansässige.....


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Das Reklassierungsverfahren startet aus dem Beschäftigungsverhältnis in Luxemburg heraus; und insofern spielt das Wohnland keine Rolle. Ein Grenzgänger kann also u.U. ebenfalls in den "Genusss" einer Differenzzahlung kommen, falls das neue Gehalt unter dem bisherigen liegt; oder eine Indemnité d'Attente, falls er nicht vermittelbar ist, in Höhe seiner etwaigen Invalidenrente. Nur: Er muss dazu bei der ADEM als Arbeit suchend eingeschrieben sein und alle zwei Wochen zum Unterschreiben zur ADEM pilgern. Keine Ideallösung, aber zu überlegen, bevor man den Strick nimmt ...


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toka
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18 Jahren  ago  

Das denke ich auch Meffo,vielleicht kann man ja mit Adem reden,das man nur 1 mal im Monat kommen kann,als Grenzgänger..........


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Soleil
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18 Jahren  ago  

was würdest du denn konkret gerne arbeiten?

sun


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Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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18 Jahren  ago  

Also das mit der Reklassierung ist mir neu und wurde nicht angwandt. Ich bin zum 31.12.03 in Luxemburg gekündigt worden. In D arbeitslos.gewesen. In L mich bei der AdEM eingeschrieben. Aber einige Wochen später ist das Profil gelöscht. Man hört auch nichts. Man kann die Leute der ADEM öfters im Jahr aufsuchen. Es tut sich nichts. Sie verweisen auf die eigenen arbeitslosen Résidents hin. Bin auch als Travailleur Handicapé in Lux seit 2002 anerkannt. In 2005 einen Arbeitsvertrag für 6 Monate gehabt. Danach wieder arbeitslos und in D Arbeitslosengeld erhalten. Konkreter Wunsch: Arbeit in einem Büro mit Buchhaltung, Auftragsbewarbeitung, Verwaltung, usw. siehe oben. Könnte ich aufgrund als anerkannter Handicapé und Alter eine Rente in Lux erhalten??? Natürlich lieber einen Arbeitsplatz, da ich noch 3,5 Jahre Anspruch auf die Aide au réemploi habe. Das ist ein VORTEIL für jeden ARBEITGEBER. Danke für die bisherigen Antworten... Gruß Jumbo


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toka
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18 Jahren  ago  

schau mal hier,da hat Meffo ein paar Links gepostet,sehr intressant:

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?forum_msg_id=20632t20631&forum_page=1&p=forum&forum_mode=2&forum_id=#FORUM


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Das Gesetz (siehe nachstehend) von 2002 hätte Dir vermutlich nicht geholfen, wenn Du ganz einfach gekündigt worden bist: Es ist nämlich nur anwendbar, wenn Du noch im Beschäftigungsverhältnis stehst und dann krank bzw. arbeitsunfähig wirst.

Zur Vervollständigung der Gesetzgebung über die Invalidenrente wurde das Gesetz vom 25. Juli 2002 betreffend die Arbeitsunfähigkeit und die berufliche Wiedereingliederung beschlossen; es wurde durch das Gesetz vom 1. Juli 2005 in einigen Verfahrensschritten abgeändert. Anspruch auf dieses Verfahren haben Beschäftigte, die noch im Beschäftigungsverhältnis stehen und nicht als Invalide betrachtet werden, aber an ihrem letzten Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten können. Zur Beurteilung der Frage, ob ein Beschäftigungsverhältnis existiert, wird der Zeitpunkt herangezogen, wenn die Gemischte Kommission (Comité mixte) angerufen wird. Das Gesetz vom 21. Dezember 2004 1. zur Abänderung des Kodex der Sozialversicherungen und 2. das abgeänderte Gesetz vom 24. März 1989 über den Arbeitsvertrag fordern, dass spätestens in der 10. Krankheitswoche, gerechnet auf einen Bezugszeitraum von 20 Wochen, eine begründet Stellungnahme des Sie behandelnden Arztes über Ihren Gesundheitszustand dem Ärztlichen Kontrolldienst der Sozialversicherungen vorgelegt wird. Das Formular R4 für diesen ärztlichen Bericht wird nach 6 Krankheitswochen zugesandt.

["Wenn Sie nicht als Invalide anerkannt werden, aber die Anforderungen Ihres jetzigen Arbeitsplatzes nicht mehr erfüllen können", zu finden unter http://www.euroluxembourg.lu/Sozialversicherung.html]

Es gibt auch unter www.akl.lu, Publikationen

2005/2 AK vous informe Überblick über die Arbeitsunfähigkeit und die Krankenversicherung, dazu ist aber wenig später ein Update/Richtigstellung erschienen, ERRATA AK vous informe 2/2005 Da unmittelbar nach der zweiten Herausgabe der Veröffentlichung « AK informiert 2/2005 » Gesetzestexte abgeändert wurden, kann man neben der obengenannten Broschüre auch die dazu erhältliche Richtigstellung (Errata) in französischer und deutscher Sprache bei der AK beziehen.

Die Broschüre sowie die dazu erhältliche Richtigstellung sind kostenlos und werden deshalb nicht verschickt. sind aber als pdf abzurufen und abzuspeichern.


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Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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18 Jahren  ago  

So das ist jetzt alles r i c h t i g erklärt worden . Besonderen Dank an Meffo für die ausführlichen Details. Habe auf einem Gewerkschaftseminar letzte Woche dieses Thema kennengelernt. F A Z I T...... es trifft alles nicht auf mich zu..!!!!! d.h. ich falle nicht unter diese neuen Gesetzesentwürde.. da in 2003 gekündigt. Auch die Gewerkschaft, die sich auskennen, wissen in meinem Fall jetzt keine Lösung. A U ß E R ein neuer Arbeitsplatz muss her sonst sieht es schlecht aus....sieht jetzt schon schlecht aus. Siehe meine Eröffnung dieses Themas.

W E R gibt einem eine neue Chance.????????? Oder was tun????? Habe die tollsten Elebnisse bei der Arbeitsuche schon gehabt. wie: keine Antwort, oder andere ausreden bzgl der Stelle. ich werde so langsam müde des Suchens. Ach ja, und unser Herr Müntefering sagt ich soll sparen für meine Rente aufzubessern.... Leute wie soll ich ansparen wenn monatlich nichts mehr reinkommt??? hatzIV sagt ich soll alles aufbrauchen.??!!! Also mit Erreichen des Rentenalters werde ich Sozialempfänger. Toll was.....


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parasol
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18 Jahren  ago  

adem ist da ziemlich unflexibel. sie halten sich an diese 2-wochen-regelung sogar dann, wenn man hunderte von km weiter weg wohnt. so war es jedenfalls noch vor einigen jahren. und meiner erfahrung nach hat sich da nicht viel geändert.