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Forum / Allgemeines

Weiterbildungskosten  

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Sven
44 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Ich arbeite seit dem 01.10.2006 in LUX als Assistent der Geschäftsleitung bei Mc Donalds. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine Weiterbildung bezahlt bekomme um meinen Beruf effektiv ausüben zu können. Wenn ich aber vorzeitig meinen Vertrag kündigen sollte müsste ich diesen innerhalb von 1-6 Monaten 100% und innerhalb von 7-12 Monaten 50% zurück erstatten.Diesen Kurs habe ich dann auch auf Anweisung von meinem Arbeitgeber Anfang Dezember absolviert. Nun habe ich meinen Arbeitsvertrag gekündigt und er besteht darauf, dass ich diese Gebühr bezahlen muss.(100%) Nun meine Frage: Was kann ich dagegen tun um diese nicht zu bezahlen und ist dies überhaupt rechtlich Korrekt? Er möchte mir diese Schulung mit meinem Gehalt verrechnen. Leider bleibt dann nicht mehr sehr viel übrig da dieser Kurs sehr teuer war. Ich habe mir sagen lassen, dass in Lux bei Weiterbildungsmaßnahmen ein Betrag von ca. 1200 Euro vom Staat übernommen werden und diese bei einer Kündigung vom Hauptschulungsbetrag abgezogen werden muss. Kennt sich damit jemand genauer aus????

Für hilfreiche Antworten schonmal danke.

MFG Sven


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RoyalFalcon
110 Messages

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18 Jahren  ago  

HAllo, in der Tat gibt es Zuschüsse vom Staat für Weiterbildung. Diese müssen aber vor Beginn der Weiterbildung (Jarhesanfang) beantragt worden sein. Ist dies nicht der Fall so fliesst auch kein Geld.

Gruss

RoyalFalcon


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Sven
44 Messages

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18 Jahren  ago  

Muss ich denn die Weiterbildungskosten dann bezahlen??? Wenn der Arbeitgeber diese Kosten beantragen kann dann ist es ja sein Verschulden oder nicht???


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mila0002
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18 Jahren  ago  

Hallo,

kannst du mir sagen wie man die Zuschüsse vom Staat beantragen kann?

Danke mila0002


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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18 Jahren  ago  

In Deutschland (Bayern) gab es ein Urteil dazu (9 AZR 610/05): http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/infos/news/arbeitnehmer-mussen-nach-kundigung-nicht-fur-weiterbildung-zahlen.html

Vielleicht hilft Dir das ja bei der Argumentation mit Deinem alten AG in Lux. ja weiter.


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petee01
186 Messages

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18 Jahren  ago  

Wie soll denn bitte schön eine Entscheidung eines Deutschen Gerichtes für den Arbeitgeber in LUX von Interesse sein?

Sven, frag bei der Gewerkschaft nach, die können Dir bestimmt eine verlässliche Antwort geben, oder Dir zumindest einen kompetenten luxemburger Arbeitsrechtler nenne, der sich damit auskennt.


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Sven
44 Messages

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18 Jahren  ago  

Vielen Dank. Das mit dem deutschen Urteil könnte vielleicht hilfreich sein denn McD in Lux gehört zu Deutschland. Mal sehen was sich machen lässt.

Ich werde aber auch nochmal bei der OGBL nachfragen. mfg