Ich bin seit einem Jahr in einer beruflichen Weierbildung , welche vom deutschen Arbeitsamt aus gesundheitlichen Gründen finanziert wird. Es handelt sich um eine berufsbegleitende Maßnahme. Jetzt komme ich bald aus dem Mutterschutz und werde versetzt. Der "Chef" des Hauses möchte nun die Entscheidung, ob ich an den jeweiligen Tagen freigestellt werde dem zuständigen Abteilungsleiter überlassen. Kann ich mir rechtlich was einfordern, falls dieser verneint?
Hallo elfe, offen gesagt bin ich aus der Situationsbeschreibung nicht ganz völlig schlau geworden. Jedenfalls ist es mit den knappen Angaben schwierig, etwas zum konkreten Fall zu sagen. Aber allgemein gesprochen, kommt es bei einem Arbeitsvertrag immer auf einen Ausgleich der gegenseitigen Interessen an. Es wird wohl keinem Arbeitgeber zugemutet werden, jemand weiter zu beschäftigen, wenn objektive betriebliche Gründe dagegen sprechen. Andererseits gehen natürlich etwaige gesundheitliche Belange des Arbeitnehmers allem anderen vor. Vermutlich geht es hier in diesem Falle jedoch beiden Seiten darum, Argumente zu sammeln. Wenn der direkte Vorgesetzte betriebliche Erfordernisse (z.. B.. des geregelten Arbeitsablaufs etc.) vorbringen sollte, werden diese Argumente wohl im Zweifelsfall durchschlagen. Man kann nun natürlich versuchen, eine solche Argumentation zu entkräften (indem man etwa Alternativen aufweist oder Präzedenzfälle). Wenn Sie gewichtige gesundheitliche oder Karrieregründe vorbringen können, müsste wohl der Arbeitgeber Gründe für die eigene Entscheidung vorbringen, die schwerer wiegen. Am besten wäre wohl immer, in eine solche Verhandlung ein Mitglied der Personaldelegation einzuschalten. Wenn Sie sich nicht einigen können, werden rechtliche Argumente bestenfalls über die Höhe der individuellen Abfindung entscheiden. Daher kommt nach meiner Einschätzung hier fast alles auf Ihr persönliches Verhandlungsgeschick an, also WIE Sie Ihre Karriere-Strategie Ihrem Vorgesetzten verkaufen.