eine frage die bestimmt schon öfters in diesem forum gestellt wurde.
wenn mann jahre vorher immer ein weihnachtsgeld von z.b. 1000,00 euro brutto erhalten hat, kann der betrieb dann dieses jahr hingehen und kurz vor schluss sagen, dass derjenige nur noch 500 euro brutto erhalten soll. es steht ja geschrieben dass weihnachtsgeld freiweillige, jederzeit vom ag widerrufliche leistungen sind. aber mann sagt auch, dass nach 3 x zahlen hier ein gewohnheitsrecht besteht. ich habe im internet und büchern schon nach bestimmten gesetzes-texten gesucht aber leider keine gefunden. kann mir jemand helfen? Vielen Dank.