logo site
icon recherche
INFO FLASH
Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Wegeunfall zur Arbeit  

Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo Leute,

weiß jemand von euch was der Arbeitgeber respektive die Versicherung des Arbeitgebers übernimmt, falls ein Mitarbeiter auf dem Weg zur Arbeit einen nicht verschuldeten Unfall hatte ???

Werden Sach- und Personenschäden übernommen ???

Wer weiß Rat?

DANKE!


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Soweit ich weiß, muss eine Arbeitsunfähigkeit von länger als drei Tagen vorliegen.

www.aaa.lu


Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Also ich weiß von uns hier von zig Fällen, wo ein Teil der Reparaturkosten auch nach nur einem Tag Arbeitsunfähigkeit erstattet wurde.

Bei Personenschäden meinst du da dich als Fahrer oder Mitfahrer ?!?!


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Ist dies denn nicht total unlogisch ???

Wieso erst, wenn Personenschäden vorliegen? Muss man sich erst verletzen, dass die Schäden am Auto versichert sind ???

Normalerweise müsste die Versicherung doch froh sein, dass nur ein kleiner Schaden am Auto vorherrscht und kein Personenschaden, der viel teurer wird ...


Profilbild von
dirkangela
954 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Ist komisch, ist aber so, schlag dich doch mal mit der AAA rum.

Ein Arbeiter von uns hat es nach 3 Monaten Schriftverkehr bis in die höchste Etage dort dann doch geschafft, dass der Schaden ersetzt wurde, obwohl die Ärztin ihn nicht krank geschrieben hatte.


Profilbild von
oernie
1263 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Wenn der Unfall nicht von Dir verschuldet war, haftet doch der Verursacher, d.h. der schuldige Verkehrsteilnehmer für Sach- und Personenschäden. Was sollte dann die Versicherung des Arbeitgebers noch übernehmen? Oder liege ich hier total falsch?


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Was ist denn diesem Arbeiter zugestoßen bzw. welche Schäden hatte sein Fahrzeug denn ???


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

@oernie

Es ist so passiert:

Vorausfahrendes Auto überfährt eine Kunststoffplatte, die auf der Straße lag (weiße Platte ca. 50x100 cm). Diese wird dadurch aufgewirbelt und trifft mein Auto vorne an der Stoßstange. Dadurch sind Teile der Stoßstange, der Haube und des Kotflügels verkratzt.

In erster Linie ist der der Verursacher, der der die Platte verloren hat. Aber es gibt auch die sogenannte "Gefährdungshaftung".

Da nicht fest steht, ob überhaupt jemand dies zahlt, dachte ich, dass der Arbeitgeber (Bank) eine Wegeunfallversicherung hat, die diese Kosten trägt.

Schlussendlich kann es aber nicht sein, dass die Versicherung nur zahlt, wenn ich mich verletze und einen heftigen Unfall habe, denn durch mein Handeln hat sich ein größerer Unfall vermeiden lassen, und deswegen sehe ich es nicht ein, die Kosten alleine zu tragen.


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Man muss wohl unterscheiden zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung (www.aaa.lu), die jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, mit einem Beitrag zu finanzieren, um sich von seiner Haftpflicht freizustellen (was nicht hindert, dass nach Unfallmeldung und ggf. Gewährung einer Leistung die Versicherung in Ruhe klärt, wer tatsächlich haftbar ist und wen man dafür ggf. in Regress nehmen kann!). Und einer privazen Unfallversicherung, die der AG aus freien Stücken für alle seine AN zusätzlich abschließt.

Von der AAA ist mittlerweile online verfügbar "INFORMATIONS et STATISTIQUES", http://www.aaa.lu/f_produits_information/G%E9n%E9ralit%E9s/brochure.pdf

Und hierin heißt es,

1. dass eine körperliche Verletzung vorliegen muss

"Pour avoir droit à des prestations il faut qu’une personne assurée subisse à l’occasion d’une activité assurée un accident qui entraîne une lésion."

2. die Leistungen bestehen aus: a) medizinischen Sachleistungen, b) Unfallgeld als Lohnersatz, c) Unfallrente

3. Prestations: En cas d’accident l’assuré a droit : au traitement médical et à la fourniture des médicaments et remèdes et de tous les moyens capables de garantir les résultats du traitement ou d'amoindrir les suites de l'accident, ainsi que l'entretien et le renouvellement de ces moyens. au paiement d'une indemnité pécuniaire à l'assuré, ayant exercé une activité professionnelle au moment de l'accident, pour la ou les périodes d'incapacité de travail antérieures à l'expiration des treize semaines consécutives à l'accident; cette indemnité est calculée comme en matière d'assurance maladie; elle est avancée par l'employeur aux assurés ayant le statut d'ouvrier et est remboursée par l'intermédiaire de la caisse de maladie. au paiement d'une rente tant que subsiste l'incapacité de travail, dans les cas où cette incapacité dépasse les treize semaines consécutives à l'accident.

Von der Ersetzung von Sachschäden ist in dieser Broschüre allerdings überhaupt keine Rede!


Profilbild von
Hamisso
2364 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Also hier steht was, http://www.aaa.lu/f_presentation/f_presentation_frameset.htm

Dégâts matériels accessoires Limite

La réparation d’un accident du travail ayant entraîné des séquelles corporelles - et reconnu par l’association d’assurance - s’étend aux dégâts matériels accessoires auxquels peut avoir donné lieu l’accident, mais jusqu’à concurrence seulement de 2,5 fois le salaire social minimum de référence applicable au moment de l'accident et, même sans que l'accident ait donné lieu à dommage corporel, aux dommages causés aux prothèses dont l'assuré était pourvu lors de l'accident. Les lunettes ne sont pas à considérer comme prothèses susceptibles de dédommagement.

Die Entschädigung für einen Unfall mit körperlichen Schäden, der als solcher von AAA anerkannt ist, wird ausgedehnt auch auch ihn begleitende materielle Schäden, aber nur bis zum 2,5fachen des sozialen Referenz Mindestlohns. Das gilt sogar bei einem Unfall ohne körperliche Schäden speziell für Prothesen des Versicherten, davon ist ausgenommen die Brille.


Profilbild von
Jamou
73 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

bezüglich des Themas kann ich nur jedem raten, sich mal mit den Damen und Herren vom LCGB in Verbindung zu setzen. Mit einem Kollegen war ich bei einerm der Beratungstermine. Dort wurde uns etwas von einem Wegeunfall erzählt und der dringende Tipp gegegben, bei einem Unfall auf jeden Fall zum Arzt zu gehen. Die Leistungen werden von Seiten der Versicherung problemlos übernommen.

Liebe Grüße

Jamou


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Danke für den Tipp! Habe indes nie bezweifelt, dass der LCGB kapable Leute hat. Zum Arzt gehen kann natürlich nie schaden, wenn man etwa einen Aufprallunfall hatte, auch wegen Unfallschock. Wenn aber medizinisch nichts vorliegt, sondern nur das Auto einen Kratzer abbekommen hat, sehe ich null Möglichkeit.